Im Jahr 2021 erhielten in Deutschland 21,9 Millionen Menschen Leistungen in Höhe von 350 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Dies entspricht einer Zunahme von 127.000 Rentenempfängern im Vergleich zum Vorjahr. Die Höhe der ausgezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 8,5 Milliarden Euro.
Aber ab wann müssen Rentner Steuern zahlen? Was ist der Rentenfreibetrag und der Altersentlastungsbetrag? Was sollten Rentner beim Ausfüllen ihrer Steuererklärung beachten? Hier sind die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Als Rentner sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn der steuerpflichtige Anteil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2023 beträgt der Grundfreibetrag für Alleinstehende 10.908 Euro pro Jahr. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag. Im Laufe des Artikels werden wir erläutern, wie Sie den steuerpflichtigen Anteil Ihrer Jahresbruttorente berechnen können. Mit unserem Rechner können Sie eine erste grobe Einschätzung Ihrer Situation erhalten.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, wenn das Finanzamt dies anordnet. Wenn Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt erhalten, sollten Sie schnell handeln. Andernfalls wird das Finanzamt Ihre steuerliche Situation schätzen, was zu erheblichen Steuernachzahlungen führen kann.
Was bedeutet nachgelagerte Besteuerung bei gesetzlichen Renten?
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Das bedeutet, dass Renten im Alter mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinterbliebenenrenten wie Witwenrente oder Waisenrente. Es ist auch zu beachten, dass private Altersvorsorgeleistungen wie Riester-Rente, Rürup-Rente und betriebliche Altersvorsorge im Rentenalter voll steuerpflichtig sind und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden.
Es gibt jedoch eine positive Nachricht: Die Beiträge, die Sie während Ihres Arbeitslebens in eine private Altersvorsorge einzahlen, können unter Umständen als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
ÜBRIGENS: Seit Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger ihren aktuellen Rentenanspruch auch online abrufen. Um das Portal nutzen zu können, ist jedoch ein elektronischer Personalausweis erforderlich. Zudem müssen Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer eingeben. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig. Ein jährlicher Überblick über die Rentenansprüche wird weiterhin per Post versandt.
Es gibt auch einen Streit um die Doppelbesteuerung von Renten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in früheren Urteilen betont, dass die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten verfassungskonform ist und keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung darstellt. Allerdings hat der BFH das Bundesfinanzministerium aufgefordert, die bestehenden Regelungen anzupassen, um eine mögliche Doppelbesteuerung zukünftiger Rentnergenerationen zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber dieses Problem lösen wird, insbesondere im Rahmen der geplanten Einkommensteuerreform in der kommenden Legislaturperiode.
Was ist der Rentenfreibetrag?
Der Rentenfreibetrag spielt eine wichtige Rolle bei der Besteuerung von Renten. Es handelt sich um den Teil der Rente, der steuerfrei bleibt. Der Rentenfreibetrag wird basierend auf dem Jahr des Rentenbeginns festgelegt. Für das Jahr 2023 beträgt der Rentenfreibetrag für neue Rentner 17 Prozent. Das bedeutet, dass 17 Prozent der Rente steuerfrei bleiben, während 83 Prozent versteuert werden müssen. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren unverändert bleibt, auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
Wie berechnet man den steuerfreien Teil der Rente?
Zur Berechnung des Rentenfreibetrags wird die volle Jahresbruttorente als Grundlage verwendet. Da die meisten Rentner während des Jahres in Rente gehen, wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten vollen Rentenbezugsjahr ermittelt. Nehmen wir zum Beispiel an, jemand geht am 1. April 2022 in Rente. Für das Jahr 2023 beträgt der Rentenfreibetrag 18 Prozent. Da die Rente im Jahr 2022 jedoch nur für neun Monate gezahlt wurde, wird der Rentenfreibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs berechnet. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert, auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
ÜBRIGENS: Der Rentenfreibetrag wird individuell für jeden Rentner festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen im Laufe der Rentenzeit müssen in vollem Umfang versteuert werden.
Dank der Rentenanpassung können Rentner plötzlich steuerpflichtig werden. Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten. Wenn durch die Rentenanpassung Steuern fällig werden, sind diese in der Regel jedoch marginal.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeiner Natur sind und nicht als steuerliche Beratung dienen. Bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten empfehlen wir, einen Steuerberater zu konsultieren.
Besuchen Sie für weitere Informationen und Ressourcen zum Thema Rentenbesteuerung die Website “https://www.finanztip.de/rentenbesteuerung/“.
Im Jahr 2021 haben in Deutschland 21,9 Millionen Personen Leistungen in Höhe von 350 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten, so das Statistische Bundesamt. Das waren 127.000 Rentenempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr. Die Höhe der gezahlten Renten stieg im gleichen Zeitraum um 8,5 Milliarden Euro.
Doch ab wann müssen Rentnerinnen und Rentner Steuern zahlen? Was hat es mit dem Rentenfreibetrag und dem Altersentlastungsbetrag auf sich? Was müssen Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen für Sie.
Wann muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Als Rentner/in sind Sie grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt. Der Grundfreibetrag liegt 2023 für Alleinstehende bei 10.908 Euro pro Jahr. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Wie Sie den steuerpflichtigen Teil Ihrer Jahresbruttorente errechnen können, folgt im Laufe des Artikels. Mit unserem Rechner erhalten Sie eine erste grobe Einschätzung Ihrer Situation:
Was auch gilt: Jeder Rentner bzw. jede Rentnerin muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn oder sie dazu auffordert. Erhalten Sie eine entsprechende Aufforderung vom Finanzamt, sollten Sie zügig reagieren. Das Amt wird sonst Ihre steuerliche Situation schätzen – und das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen.
Was ist die nachgelagerte Besteuerung bei gesetzlichen Renten?
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden Renten in Deutschland nachgelagert besteuert. Renten sind also im Alter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Die nachgelagerte Besteuerung betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten wie Witwenrente oder Waisenrente. Schlechte Nachrichten auch für private Altersvorsorgler/innen: Sowohl die Riester-Rente und Rürup-Rente, als auch die betriebliche Altersvorsorge sind im Rentenalter voll steuerpflichtig und werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.
Immerhin: Die Beiträge, die Sie während Ihres Berufslebens in eine private Altersvorsorge einzahlen, können Sie gegebenenfalls als Vorsorgeaufwand von der Steuer absetzen.
ÜBRIGENS: Seit Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Stand ihrer Rentenansprüche auch online abrufen. Voraussetzung für die Anmeldung und Nutzung des Portals ist allerdings ein elektronischer Personalausweis. Außerdem muss die Steuer-Identifikationsnummer eingegeben werden. Die Nutzung des Online-Portals ist freiwillig. Ein jährlicher Überblick über die Ansprüche wird also auch weiterhin per Postverschickt werden.
Streit um Doppelbesteuerung von Renten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in früheren Urteilen mehrfach betont, er halte die Besteuerung von gesetzlichen Altersrenten für verfassungskonform. Die obersten Finanzrichter kamen dabei jeweils zu dem Entschluss, dass durch die Rentenbesteuerung grundsätzlich keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung vorliegt. Zuletzt hat der BFH im Mai 2021 zwei weitere Klagen abgewiesen. Allerdings forderte er dabei erstmals Nachbesserungen – denn künftigen Rentnerjahrgängen drohe nach der aktuellen Gesetzeslage nämlich doch eine doppelte Besteuerung ihrer Altersbezüge.
Der BFH hat deshalb dem Bundesfinanzministerium ins Stammbuch geschrieben, für eine Änderung der bisherigen Regelungen zu sorgen, sie entsprechend anzupassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Nun ist der Gesetzgeber gefragt. Wie er das Problem lösen will, ist derzeit noch nicht absehbar. In der kommenden Legislaturperiode steht eine Reform der Einkommensteuer auf der Agenda, dabei könnte dann auch die Rentenbesteuerung geändert werden.
Rentenfreibetrag – was ist das?
Der Rentenfreibetrag spielt in Sachen Rentenbesteuerung eine zentrale Rolle: Es ist der Teil der Rente, der nicht versteuert wird. Entscheidend für den Rentenfreibetrag ist das Jahr des Rentenbeginns. Wer 2023 in Rente geht, dem steht ein Rentenfreibetrag von 17 Prozent zu. Das bedeutet: 17 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 83 Prozent der Rente müssen allerdings versteuert werden. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der in den Folgejahren für den Rentner oder die Rentnerin unverändert bleibt.
Der steuerfreie Teil der Rente wird in den kommenden Jahren für jeden Rentenjahrgang immer kleiner, bis 2040 alle Neurentner/innen ihre Renten zu 100 Prozent versteuern müssen. Hier ein Überblick über die Entwicklung des Rentenfreibetrags in den kommenden Jahren:
Wie errechne ich den steuerfreien Teil der Rente?
Grundlage für die Berechnung des Rentenfreibetrags ist die volle Jahresbruttorente. Die meisten Rentner/innen gehen allerdings unterjährig in Rente, sprich: Die Rente wird im ersten Jahr in der Regel für weniger als zwölf Monate gezahlt. Deshalb wird der Rentenfreibetrag erst im zweiten – und damit vollen – Rentenbezugsjahr ermittelt.
Ein Beispiel:
Peter ging am 1. April 2022 in Rente. Damit steht ihm ein Rentenfreibetrag von 18 Prozent zu. Da er 2022 allerdings nur neun Monate lang Rente bezogen hat, wird der Rentenfreibetrag erst aus der vollen Jahresbruttorente des zweiten Rentenbezugsjahrs errechnet.
Peters Jahresbruttorente 2023 betrug 12.000 Euro. Sein Rentenfreibetrag in Höhe von 18Prozent liegt damit also bei 2.160 Euro. Der einmal ermittelte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren unverändert – auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
ÜBRIGENS: Der Rentenfreibetrag wird für jede Rentnerin und jeden Rentner zu Beginn der Rente individuell festgelegt. Die jährlichen Rentenerhöhungen, die im Laufe der Rente folgen, müssen in voller Höhe versteuert werden.
Dank Rentenanpassung plötzlich steuerpflichtig – was nun?
Jedes Jahr zum 1. Juli erhöht die Bundesregierung die Renten, das nennt man Rentenanpassung. Am 1. Juli 2022 konnten sich die Rentner in Ostdeutschland über 6,12 Prozent mehr Geld freuen. Im Westen gab es eine Erhöhung der Bezüge um 5,35 Prozent. Zum 1. Juli 2023 stiegen die Renten im Westen dann wieder, und zwar um 4,39 Prozent, während die Erhöhung im Osten Deutschlands 5,86 Prozent betrug. Damit gilt in West und Ost endlich ein gleich hoher Rentenwert von aktuell 37,60 Euro.
66,4 Prozent aller Rentenleistungen waren 2022 einkommensteuerpflichtig
Rund zwei Drittel der Rentenleistungen im Jahr 2022 zählten zu den steuerpflichtigen Einkünften (241 Milliarden Euro), so das Statistische Bundesamt. Seit 2015 ist der durchschnittliche Besteuerungsanteil damit um rund 11 Prozentpunkte gestiegen.
Einige Rentner/innen fürchten Jahr für Jahr, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet; werden durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig, sind diese zunächst marginal.
Ein Beispiel:
Bernhard ist Single und wohnt in Mannheim. Bisher blieb er mit dem steuerpflichtigen Teil seiner Rente unter dem Grundfreibetrag und musste keine Steuern zahlen.
Im Sommer 2023 wurden jedoch die Renten für die westlichen Bundeslä…
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in % |
2022 | 82 | 18 |
2023 | 83 | 17 |
2024 | 84 | 16 |
2025 | 85 | 15 |
2026 | 86 | 14 |
2027 | 87 | 13 |