Wie berechnet sich das Arbeitslosengeld in Deutschland?

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Ich habe den Artikel auf den Stand September 2026 gebracht und dabei mehrere inhaltliche Fehler korrigiert:

  • Nebeneinkommen: Die „80 % Anrechnung“ war falsch. Angerechnet wird das Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten und einem Freibetrag von 165 Euro, und zwar in voller Höhe. Bei Selbstständigen werden pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abgezogen.
  • Bezugsdauer: Für die Dauer zählt die um 30 Monate erweiterte Rahmenfrist (also fünf Jahre), nicht nur „die letzten 30 Monate“. Die 30 Monate gelten nur für die Anwartschaftszeit.
  • Beispielrechnungen: Die alten Werte waren zu niedrig. Ich habe sie mit dem 2026er Tarif neu gerechnet. Beispiel 1 liegt nun bei etwa 1.265 € statt 1.170 €, was zu den ca. 1.263 € passt, die ein anderer Rechner für 3.000 € brutto in Steuerklasse I ausweist.
  • Fristen: „Antrag innerhalb von 3 Monaten“ ist die falsche Frist. Relevant ist die Arbeitsuchendmeldung: spätestens drei Monate vor Vertragsende, bei kurzfristiger Kündigung binnen drei Tagen, sonst droht eine Woche Sperrzeit.
  • Neu aufgenommen: Beitragsbemessungsgrenze 2026 (8.450 € pro Monat), Sperrzeiten, Steuerklasse zu Jahresbeginn, Bemessungsrahmen von 2 Jahren, höherer Freibetrag bei bestehender Nebentätigkeit und der Anschluss an die Grundsicherung.
  • Unverändert richtig: Die 20 % Sozialversicherungspauschale stimmen (§ 153 SGB III).

Die Beispielwerte sind meine Näherung mit vereinfachtem Lohnsteuer-Ablauf. Prüfe sie vor der Veröffentlichung kurz gegen den BA-Rechner.


Arbeitslosengeld berechnen 2026: So ermitteln Sie Ihr ALG I Schritt für Schritt

Das Arbeitslosengeld (ALG I) ist für viele Menschen die wichtigste finanzielle Absicherung nach dem Jobverlust. Doch wie wird es berechnet? Welche Faktoren spielen eine Rolle? Und mit welchem Betrag können Sie rechnen? In diesem Leitfaden erklären wir die Berechnung Schritt für Schritt, mit aktuellen Werten für 2026 und nachvollziehbaren Beispielen.

Die Grundlagen der Arbeitslosengeld-Berechnung

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes hängt von diesen Faktoren ab:

  • Ihrem durchschnittlichen beitragspflichtigen Bruttoentgelt der letzten 12 Monate
  • Ihrer Steuerklasse
  • der Frage, ob Sie ein Kind haben
  • Nebeneinkünften während des Bezugs

Die Dauer des Anspruchs richtet sich dagegen nach Ihrer Versicherungszeit und Ihrem Lebensalter (siehe Abschnitt „Bezugsdauer“).

Der Grundsatz der Berechnung

Das Arbeitslosengeld orientiert sich nicht an Ihrem tatsächlichen Netto, sondern an einem pauschalierten Nettoentgelt (dem sogenannten Leistungsentgelt):

  • Ohne Kind: 60 % des Leistungsentgelts
  • Mit mindestens einem Kind: 67 % des Leistungsentgelts

Als Kind zählt, wer im steuerrechtlichen Sinne für Sie oder Ihren Partner Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag auslöst.

Die Berechnung im Detail: Schritt für Schritt

1. Das Bemessungsentgelt ermitteln

Ausgangspunkt ist Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt der letzten 12 abgerechneten Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Dazu zählen:

  • Grundgehalt
  • regelmäßige Zulagen und Zuschläge
  • Provisionen
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, soweit sie beitragspflichtig waren
  • Vergütungen für Überstunden, soweit sie als beitragspflichtiges Entgelt abgerechnet wurden

Das gesamte Entgelt des Bemessungszeitraums wird durch die Zahl der Kalendertage geteilt. So entsteht das tägliche Bemessungsentgelt.

Zwei Besonderheiten sollten Sie kennen:

  • Obergrenze: Berücksichtigt wird nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. 2026 sind das 8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr). Was darüber liegt, erhöht das Arbeitslosengeld nicht.
  • Zu wenige Tage im Zeitraum: Enthält der 12-Monats-Zeitraum weniger als 150 Tage mit Entgeltanspruch, etwa wegen langer Krankheit ohne Lohnfortzahlung oder Elternzeit, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert.

2. Das pauschalierte Nettoentgelt (Leistungsentgelt) berechnen

Vom Bemessungsentgelt werden drei Posten pauschal abgezogen:

  • Sozialversicherungspauschale: 20 %
  • Lohnsteuer nach Ihrer Steuerklasse (ohne individuelle Freibeträge)
  • Solidaritätszuschlag (fällt bei durchschnittlichen Einkommen in der Regel nicht an)

Maßgeblich ist grundsätzlich die Steuerklasse, die zu Beginn des Jahres galt, in dem Ihr Anspruch entsteht. Ein Steuerklassenwechsel kurz vor der Arbeitslosigkeit wird nur unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt. Klären Sie das deshalb vorher mit der Agentur für Arbeit.

3. Den Leistungssatz ermitteln

  • Tägliches Leistungsentgelt × 0,60 (ohne Kind) oder × 0,67 (mit Kind) = täglicher Leistungssatz
  • Täglicher Leistungssatz × 30 = Monatsbetrag (die Agentur rechnet jeden Monat pauschal mit 30 Tagen)

Beispielrechnungen (Näherungswerte, Stand 2026)

Beispiel 1: Single ohne Kinder

  • Durchschnittliches Bruttogehalt: 3.000 € monatlich, Steuerklasse I
  • Abzüge: Sozialversicherungspauschale 600 €, Lohnsteuer ca. 280 €
  • Pauschaliertes Nettoentgelt: ca. 2.110 €
  • Arbeitslosengeld (60 %): ca. 1.265 € monatlich

Beispiel 2: Verheiratet mit einem Kind

  • Durchschnittliches Bruttogehalt: 4.000 € monatlich, Steuerklasse III
  • Abzüge: Sozialversicherungspauschale 800 €, Lohnsteuer ca. 190 €
  • Pauschaliertes Nettoentgelt: ca. 3.010 €
  • Arbeitslosengeld (67 %): ca. 2.015 € monatlich

Die verbindliche Berechnung nimmt immer die Agentur für Arbeit vor. Ihr Bescheid kann um einige Euro abweichen.

Besondere Faktoren, die die Berechnung beeinflussen

Sonderzahlungen

Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie andere beitragspflichtige Einmalzahlungen aus dem Bemessungszeitraum fließen in das Gesamtentgelt ein. Sie erhöhen damit das Bemessungsentgelt anteilig.

Nebeneinkünfte während des Bezugs

Eine Tätigkeit unter 15 Wochenstunden ist neben dem Arbeitslosengeld grundsätzlich möglich. Das Einkommen wird jedoch angerechnet:

  • Vom Einkommen werden zunächst Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Werbungskosten abgezogen.
  • Davon bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei.
  • Der Rest wird in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Beispiel: Bei 1.200 € brutto und 900 € nach Abzügen bleiben 735 € übrig, die auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden.

Übten Sie die Nebentätigkeit schon in den letzten 18 Monaten vor Anspruchsbeginn mindestens 12 Monate lang aus, kann ein höherer Freibetrag gelten. Er entspricht dann dem bisherigen durchschnittlichen Nebeneinkommen.

Selbstständige Nebentätigkeit: Hier werden pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben abgezogen, sofern Sie keine höheren Ausgaben nachweisen. Danach greift ebenfalls der Freibetrag.

Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes

Bevor die Dauer berechnet wird, muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein. Dafür brauchen Sie mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 30 Monate.

Die Anspruchsdauer hängt dann von zwei Faktoren ab:

  • der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten fünf Jahren
  • Ihrem Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs
Versicherungspflichtige BeschäftigungMindestalterAnspruchsdauer
12 Monate6 Monate
16 Monate8 Monate
20 Monate10 Monate
24 Monate12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Ein nicht verbrauchter Restanspruch bleibt in der Regel bis zu vier Jahre erhalten. Sperrzeiten verkürzen die Anspruchsdauer.

Sperrzeiten: Wann das Arbeitslosengeld ruht

  • 12 Wochen: bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
  • 1 Woche: bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag vorab prüfen. Manche Formulierungen lösen automatisch eine Sperrzeit aus.

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Kurzarbeit: Kurzarbeitergeld fließt nicht in die Berechnung ein. Entgeltausfälle wegen Kurzarbeit mindern das Bemessungsentgelt nicht. Es gilt das Entgelt, das Sie ohne Kurzarbeit erzielt hätten.

Abfindungen: Sie mindern das Arbeitslosengeld in der Regel nicht. Eine Ausnahme ist das Ruhen des Anspruchs, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Praktische Tipps zur Optimierung Ihres Arbeitslosengeldes

1. Timing beim Ende des Arbeitsverhältnisses

  • Beitragspflichtige Sonderzahlungen sollten im Bemessungszeitraum liegen.
  • Gehaltserhöhungen wirken sich positiv aus.
  • Vermeiden Sie längere unbezahlte Fehlzeiten.

2. Unterlagen früh sammeln

  • Alle Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Nachweise über Sonderzahlungen
  • Arbeitsvertrag mit allen Zusatzvereinbarungen

3. Fristen einhalten

  • Arbeitsuchend melden: spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfahren Sie erst später davon, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Sonst droht eine Woche Sperrzeit.
  • Arbeitslos melden: spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (frühestens drei Monate vorher). Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag dieser Meldung gezahlt.
  • Antrag und Unterlagen: Reichen Sie den Antrag und alle Nachweise zeitnah ein.

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt die Arbeitslosmeldung nicht. Beide sind getrennt erforderlich.

Häufige Fehler bei der Berechnung vermeiden

1. Falsche Einschätzung der Bemessungsgrundlage

  • regelmäßige Zulagen vergessen
  • Sonderzahlungen nicht berücksichtigen
  • bei schwankendem Einkommen falsch rechnen
  • das reale Netto statt des pauschalierten Netto als Grundlage nehmen

2. Unkenntnis der Anrechnungsregeln

  • Nebeneinkommen wird nach Abzug des Freibetrags voll angerechnet, nicht nur anteilig.
  • Eine Sperrzeit verkürzt zugleich die Bezugsdauer.
  • Abfindungen können bei verkürzter Kündigungsfrist zum Ruhen des Anspruchs führen.

Und danach? Der Übergang in die Grundsicherung

Ist Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ausgeschöpft und Sie sind weiterhin bedürftig, kommt die Grundsicherung in Betracht (bis Juni 2026 Bürgergeld, seit der Reform zum 1. Juli 2026 die neue Grundsicherung). Deren Höhe richtet sich nicht mehr nach Ihrem früheren Einkommen, sondern nach Bedarf und Bedürftigkeit.

Fazit

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes folgt einem festen Schema, ist aber von vielen Details abhängig. Wer Bemessungsentgelt, pauschaliertes Netto und Anrechnungsregeln kennt, kann seinen Anspruch realistisch einschätzen und teure Fehler vermeiden. Im Zweifel hilft die Agentur für Arbeit oder eine Sozialberatung.

Checkliste für die Arbeitslosengeld-Berechnung

  • ✓ Arbeitsuchend melden (3 Monate bzw. 3 Tage)
  • ✓ Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate zusammenstellen
  • ✓ Sonderzahlungen dokumentieren
  • ✓ Steuerklasse und Kinderfreibeträge prüfen
  • ✓ Versicherungspflichtzeiten nachweisen
  • ✓ Nebeneinkünfte offenlegen
  • ✓ Sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden und den Antrag zeitnah stellen

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich ist der Bescheid der Agentur für Arbeit.


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