Kurzarbeitergeld Rechner 2026 – Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld online

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In wirtschaftlich unsicheren Zeiten stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage: Wie viel Kurzarbeitergeld steht mir zu? Unser kostenloser Kurzarbeitergeld Rechner 2026 gibt Ihnen innerhalb von Sekunden eine präzise Antwort. Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Leistung, die Arbeitnehmer bei vorübergehendem Arbeitsausfall finanziell absichert. Statt Kündigungen ermöglicht diese Regelung den Erhalt von Arbeitsplätzen während Krisenzeiten. Mit unserem Online-Rechner können Sie schnell, unkompliziert und absolut kostenfrei ermitteln, mit welchem Nettoeinkommen Sie während der Kurzarbeit rechnen können. So behalten Sie Ihre finanzielle Planung jederzeit im Griff.

Kurzarbeitergeld Rechner – Jetzt kostenlos berechnen

Nutzen Sie unseren intuitiven Kurzarbeitergeld Rechner, um Ihr voraussichtliches Kurzarbeitergeld zu ermitteln. Geben Sie einfach Ihre persönlichen Daten ein und erhalten Sie sofort eine zuverlässige Berechnung Ihres Anspruchs.

Kurzarbeitergeld Rechner 2026

🧮 Kurzarbeitergeld Rechner 2026

Berechnen Sie schnell und kostenlos Ihr Kurzarbeitergeld

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📊 Ihre Berechnung

Monatliches Bruttogehalt: 0,00 €
Geschätztes Nettogehalt (normal): 0,00 €
Nettogehalt bei Kurzarbeit: 0,00 €
Nettoentgeltdifferenz: 0,00 €
Ihr Kurzarbeitergeld-Satz: 60%
Kurzarbeitergeld (monatlich): 0,00 €
💰 Ihr Gesamteinkommen pro Monat
0,00 €

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung basierend auf pauschalierten Nettoentgelten. Das tatsächliche Kurzarbeitergeld kann aufgrund individueller Faktoren wie Zusatzleistungen, vermögenswirksame Leistungen oder regionale Besonderheiten abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.

Der Rechner berücksichtigt alle relevanten Faktoren wie Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse, den prozentualen Arbeitsausfall und Ihre familiäre Situation. Die Berechnung erfolgt nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für 2026.

Jetzt berechnen und Klarheit über Ihr Einkommen gewinnen!

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmer bei vorübergehendem, unvermeidbarem Arbeitsausfall finanziell unterstützt. Diese staatliche Leistung wurde entwickelt, um während wirtschaftlicher Schwierigkeiten, Naturkatastrophen oder unvorhersehbarer Ereignisse Arbeitsplätze zu erhalten.

Das Hauptziel des Kurzarbeitergeldes ist es, Unternehmen eine Alternative zu Entlassungen zu bieten. Anstatt Mitarbeiter zu kündigen, können Betriebe die Arbeitszeit temporär reduzieren, während die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des Lohnausfalls ausgleicht. Dies schafft eine Win-Win-Situation: Arbeitnehmer behalten ihren Job und ein reduziertes Einkommen, während Unternehmen ihre eingearbeiteten Fachkräfte behalten und nach der Krise schnell wieder voll durchstarten können.

Die Finanzierung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Arbeitgeber müssen das Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter beantragen und zahlen es zusammen mit dem reduzierten Gehalt aus. Die Kosten werden anschließend von der Bundesagentur erstattet.

Wie funktioniert der Kurzarbeitergeld Rechner?

Unser Kurzarbeitergeld Rechner basiert auf der offiziellen Berechnungsmethode der Bundesagentur für Arbeit und liefert Ihnen eine realistische Einschätzung Ihres Anspruchs.

Welche Daten müssen Sie eingeben?

Für eine präzise Berechnung benötigt der Rechner folgende Angaben:

Bruttogehalt: Ihr monatliches Bruttogehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dies ist die Grundlage für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes.

Nettogehalt: Ihr reguläres monatliches Nettogehalt bei Vollzeitarbeit. Diese Angabe hilft bei der Ermittlung Ihrer individuellen Abzüge.

Arbeitsausfall in Prozent: Geben Sie an, um wie viel Prozent Ihre Arbeitszeit reduziert wurde. Bei halbierter Arbeitszeit wären dies beispielsweise 50%.

Steuerklasse: Ihre Lohnsteuerklasse (I bis VI) beeinflusst die Höhe des Kurzarbeitergeldes erheblich, da die Berechnung auf Basis des Nettoentgeltausfalls erfolgt.

Kinderfreibetrag: Die Anzahl Ihrer Kinder ist entscheidend, da Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind einen höheren Satz (67% statt 60%) erhalten.

Beispielrechnung

Ausgangssituation:

  • Bruttogehalt: 3.000 €
  • Nettogehalt: 2.000 €
  • Arbeitsausfall: 50%
  • Steuerklasse: I
  • Keine Kinder

Berechnung:

  1. Soll-Entgelt (bei Vollarbeit): 2.000 € netto
  2. Ist-Entgelt (bei 50% Arbeitsausfall): 1.000 € netto
  3. Nettoentgeltdifferenz: 1.000 €
  4. Kurzarbeitergeld (60%): 600 €
  5. Gesamteinkommen: 1.000 € + 600 € = 1.600 € netto

Anstatt nur 1.000 € zu erhalten, bekommen Sie durch das Kurzarbeitergeld 1.600 € ausgezahlt – das entspricht 80% Ihres normalen Nettogehalts bei halbierter Arbeitszeit.

Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach Ihrer familiären Situation und beträgt einen prozentualen Anteil der Nettoentgeltdifferenz:

Ohne Kinder: Sie erhalten 60% der Differenz zwischen Ihrem regulären Nettogehalt und dem reduzierten Nettogehalt.

Mit mindestens einem Kind: Sie erhalten 67% der Nettoentgeltdifferenz. Als Kind gilt dabei jedes Kind, für das Sie oder Ihr Ehepartner Kindergeld beziehen.

Vergleichstabelle:

SituationKurzarbeitergeld-SatzBeispiel bei 1.000 € Ausfall
Ohne Kinder60%600 €
Mit Kind(ern)67%670 €

Wichtig zu wissen: Das Kurzarbeitergeld wird nicht auf Ihr tatsächliches Bruttogehalt berechnet, sondern auf die Differenz zwischen dem Netto-Soll-Entgelt (was Sie bei Vollarbeit verdienen würden) und dem Netto-Ist-Entgelt (was Sie bei reduzierter Arbeitszeit tatsächlich verdienen).

Diese Regelung stellt sicher, dass das Kurzarbeitergeld Ihre individuelle Steuersituation berücksichtigt und Sie eine faire Kompensation für den Arbeitsausfall erhalten.

Kurzarbeitergeld Formel erklärt

Die Berechnung des Kurzarbeitergeldes folgt einer klaren Formel, die auf dem sogenannten Nettoentgeltdifferenzprinzip basiert:

Grundformel: Kurzarbeitergeld = Nettoentgeltdifferenz × Leistungssatz (60% oder 67%)

Schritt-für-Schritt-Berechnung:

  1. Soll-Entgelt ermitteln: Das pauschalisierte Nettoentgelt, das Sie bei Vollarbeit erhalten würden (berechnet aus dem Bruttogehalt unter Berücksichtigung von Steuern und Sozialabgaben).
  2. Ist-Entgelt ermitteln: Das pauschalisierte Nettoentgelt, das Sie aufgrund der reduzierten Arbeitszeit tatsächlich erhalten.
  3. Nettoentgeltdifferenz berechnen: Soll-Entgelt minus Ist-Entgelt = Ausfall, der ausgeglichen werden soll.
  4. Leistungssatz anwenden: 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz.

Wichtig: Die Berechnung verwendet nicht Ihr tatsächliches Netto, sondern ein pauschalisiertes Nettoentgelt nach Lohnsteuertabelle. Dies vereinfacht die Berechnung und sorgt für einheitliche Standards.

Die Bundesagentur für Arbeit nutzt spezielle Pauschaltabellen, die Ihre Steuerklasse, Ihr Bruttogehalt und weitere Faktoren berücksichtigen. Unser Rechner bildet genau diese Methodik ab und liefert Ihnen damit eine realistische Einschätzung.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Nicht jeder Arbeitsausfall berechtigt automatisch zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Für Arbeitnehmer:

  • Sie müssen in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen
  • Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein
  • Mindestens 10% der Beschäftigten im Betrieb müssen von einem Entgeltausfall von mehr als 10% betroffen sein
  • Der Arbeitsausfall wurde der Agentur für Arbeit angezeigt

Für Unternehmen:

  • Der Arbeitsausfall muss erheblich sein (mindestens ein Drittel der Belegschaft mit mehr als 10% Entgeltausfall)
  • Es müssen alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Kurzarbeit ausgeschöpft sein (z.B. Abbau von Überstunden, Urlaub)
  • Der Arbeitsausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen

Antragsprozess:

  1. Anzeige: Der Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit an
  2. Prüfung: Die Agentur prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind
  3. Einführung: Nach Genehmigung kann die Kurzarbeit beginnen
  4. Monatliche Abrechnung: Der Arbeitgeber beantragt monatlich das Kurzarbeitergeld und zahlt es mit dem Gehalt aus
  5. Erstattung: Die Bundesagentur erstattet die Kosten an den Arbeitgeber

Wichtig: Arbeitnehmer beantragen das Kurzarbeitergeld nicht selbst – dies übernimmt immer der Arbeitgeber.

Kurzarbeitergeld Tabelle 2026

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Kurzarbeitergeld Sie bei verschiedenen Bruttogehältern und Arbeitsausfällen erwarten können (Beispielrechnungen für Steuerklasse I):

Bei 50% Arbeitsausfall:

Brutto/MonatNetto regulärNetto bei 50%KUG ohne KindKUG mit KindGesamt ohne KindGesamt mit Kind
2.000 €1.380 €690 €414 €462 €1.104 €1.152 €
2.500 €1.680 €840 €504 €563 €1.344 €1.403 €
3.000 €1.960 €980 €588 €657 €1.568 €1.637 €
3.500 €2.220 €1.110 €666 €744 €1.776 €1.854 €
4.000 €2.460 €1.230 €738 €824 €1.968 €2.054 €

Bei 100% Arbeitsausfall:

Brutto/MonatNetto regulärKUG ohne KindKUG mit Kind
2.000 €1.380 €828 €925 €
2.500 €1.680 €1.008 €1.126 €
3.000 €1.960 €1.176 €1.313 €
3.500 €2.220 €1.332 €1.487 €
4.000 €2.460 €1.476 €1.648 €

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte und können je nach individueller Steuersituation, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Faktoren variieren. Nutzen Sie unseren Rechner für eine personalisierte Berechnung.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld ist gesetzlich geregelt und kann je nach wirtschaftlicher Lage variieren:

Regelbezugsdauer: Grundsätzlich wird Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate gewährt. Diese Frist beginnt mit dem ersten Monat, in dem die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt sind.

Verlängerungsmöglichkeiten: In besonderen Krisenzeiten kann die Bundesregierung die Bezugsdauer per Rechtsverordnung verlängern. Während der Corona-Pandemie wurde beispielsweise die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate ausgeweitet.

Wichtige Regelungen:

  • Die 12-Monats-Frist läuft auch dann weiter, wenn zwischenzeitlich wieder voll gearbeitet wird
  • Nach Ablauf der Bezugsdauer muss eine Pause von mindestens drei Monaten eingelegt werden, bevor erneut Kurzarbeitergeld bezogen werden kann
  • Die Bezugsdauer bezieht sich auf den einzelnen Arbeitnehmer, nicht auf das Unternehmen

Aktuelle Regelung 2026: Für das Jahr 2026 gilt die Regelbezugsdauer von 12 Monaten. Sollten außergewöhnliche wirtschaftliche Umstände eintreten, kann die Bundesregierung diese Frist verlängern. Informieren Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit über die aktuell geltenden Fristen.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildungen. Viele Qualifizierungsmaßnahmen werden während der Kurzarbeit besonders gefördert und können Ihre beruflichen Perspektiven verbessern.

Steuern und Kurzarbeitergeld

Ein wichtiger Aspekt, der oft für Überraschungen sorgt: Das Kurzarbeitergeld selbst ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt.

Was bedeutet das konkret?

Steuerfreiheit: Sie zahlen auf das Kurzarbeitergeld selbst keine Einkommensteuer. Es wird Ihnen zu 100% ausgezahlt, ohne dass Lohnsteuer abgezogen wird.

Progressionsvorbehalt: Das Kurzarbeitergeld erhöht jedoch Ihren persönlichen Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Das bedeutet:

  • Ihr Kurzarbeitergeld wird bei der Berechnung Ihres Steuersatzes berücksichtigt
  • Auf Ihr reguläres Einkommen zahlen Sie dadurch einen höheren Steuersatz
  • Dies kann bei der Steuererklärung zu Nachzahlungen führen

Beispiel: Ohne Kurzarbeitergeld: 30.000 € Jahreseinkommen → Steuersatz 15% Mit Kurzarbeitergeld: 22.000 € Arbeitslohn + 5.000 € KUG → Steuersatz wird auf Basis von 27.000 € berechnet (höherer Satz), aber nur auf die 22.000 € angewendet.

Wichtig für Ihre Steuererklärung:

  • Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie Kurzarbeitergeld bezogen haben
  • Die Abgabefrist endet regulär am 31. Juli des Folgejahres (mit Steuerberater bis Ende Februar des übernächsten Jahres)
  • Legen Sie Geld für mögliche Steuernachzahlungen zurück (Faustregel: 5-15% des erhaltenen Kurzarbeitergeldes)
  • Nutzen Sie steuerliche Absetzmöglichkeiten wie Werbungskosten, um die Steuerlast zu mindern

Tipp: Passen Sie Ihre Lohnsteuer-Vorauszahlung an, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Ihr Arbeitgeber oder ein Steuerberater kann Sie dabei unterstützen.

Vorteile und Nachteile von Kurzarbeit

Kurzarbeit ist eine Maßnahme mit zwei Seiten – sie bietet wichtige Sicherheiten, bringt aber auch Einschränkungen mit sich.

Vorteile:

Arbeitsplatzsicherheit: Der größte Vorteil ist der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Anstatt entlassen zu werden, bleiben Sie im Unternehmen und können nach der Krise normal weiterarbeiten.

Staatliche Einkommensunterstützung: Sie erhalten 60-67% des Nettolohnausfalls von der Bundesagentur für Arbeit – ohne Kurzarbeitergeld würden Sie bei Arbeitsausfall gar nichts bekommen.

Sozialversicherungsschutz bleibt bestehen: Ihre Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen normal weiter. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge auf Basis von mindestens 80% Ihres regulären Bruttogehalts.

Berufliche Kontinuität: Sie bleiben in Ihrem Fachgebiet aktiv und verlieren nicht den Anschluss an Ihre Branche.

Weiterbildungsmöglichkeiten: Während der Kurzarbeit können Sie staatlich geförderte Qualifizierungen absolvieren und Ihre Kompetenzen erweitern.

Betriebszugehörigkeit: Ihre Betriebszugehörigkeit wird nicht unterbrochen, was für Kündigungsfristen, Urlaubsansprüche und betriebliche Altersvorsorge relevant ist.

Nachteile:

Reduziertes Einkommen: Trotz Kurzarbeitergeld verdienen Sie deutlich weniger als gewohnt (typischerweise 70-80% Ihres Nettogehalts bei halbierter Arbeitszeit). Dies erfordert finanzielle Anpassungen.

Auswirkungen auf die Rente: Da die Rentenbeiträge auf Basis des reduzierten Einkommens berechnet werden, kann sich längere Kurzarbeit negativ auf Ihre spätere Rente auswirken.

Steuernachzahlung: Durch den Progressionsvorbehalt müssen Sie bei der Steuererklärung oft nachzahlen, was zu unerwarteten Belastungen führen kann.

Unsicherheit: Kurzarbeit signalisiert wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, was zu Unsicherheit über die langfristige Perspektive führen kann.

Eingeschränkte Karriereentwicklung: Während der Kurzarbeit sind Gehaltserhöhungen und Beförderungen meist unwahrscheinlich.

Einkommenseinbußen bei Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld können reduziert ausfallen, wenn sie an die Arbeitszeit gekoppelt sind.

Fazit: Kurzarbeit ist in Krisenzeiten das kleinere Übel gegenüber Arbeitslosigkeit, erfordert aber finanzielle Disziplin und Anpassungsfähigkeit.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie genau ist der Rechner?

Unser Kurzarbeitergeld Rechner arbeitet nach den offiziellen Berechnungsmethoden der Bundesagentur für Arbeit und liefert sehr genaue Ergebnisse. Die Berechnung berücksichtigt Ihre Steuerklasse, Ihr Bruttogehalt, den Arbeitsausfall und Ihre Kinderfreibeträge. Kleinere Abweichungen können sich durch individuelle Faktoren wie vermögenswirksame Leistungen, Firmenwagen oder andere Sonderzahlungen ergeben. Für eine verbindliche Auskunft kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Muss ich Kurzarbeitergeld zurückzahlen?

Nein, grundsätzlich müssen Sie rechtmäßig erhaltenes Kurzarbeitergeld nicht zurückzahlen. Das Kurzarbeitergeld ist eine Sozialleistung, kein Darlehen. Eine Rückzahlung wird nur in Ausnahmefällen fällig, wenn:

  • Falsche Angaben gemacht wurden
  • Sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt waren
  • Sie während der Kurzarbeit eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben, ohne dies zu melden

Wichtig: Bei der Steuererklärung kann es aufgrund des Progressionsvorbehalts zu Nachzahlungen kommen – dies ist aber keine Rückzahlung des Kurzarbeitergeldes, sondern eine normale Steuerschuld.

Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob machen?

Ja, ein Nebenjob während der Kurzarbeit ist grundsätzlich erlaubt und kann Ihre finanzielle Situation verbessern. Beachten Sie jedoch:

  • Melden Sie jeden Nebenjob Ihrem Arbeitgeber und der Agentur für Arbeit
  • Das Nebeneinkommen wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet
  • Sie dürfen insgesamt nicht mehr verdienen als vor der Kurzarbeit
  • Der Nebenjob darf nicht während Ihrer regulären Arbeitszeit ausgeübt werden
  • Arbeitsrechtliche Regelungen Ihres Hauptarbeitgebers (z.B. Wettbewerbsverbote) gelten weiterhin

Faustregel: Wenn Ihr Nebenverdienst plus reduziertes Gehalt plus Kurzarbeitergeld Ihr reguläres Vollzeitgehalt übersteigt, wird das Kurzarbeitergeld entsprechend gekürzt.

Wer beantragt das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld wird ausschließlich vom Arbeitgeber beantragt, nicht vom Arbeitnehmer selbst. Der Prozess läuft wie folgt:

  1. Arbeitgeber: Zeigt Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit an
  2. Arbeitgeber: Beantragt monatlich das Kurzarbeitergeld für alle betroffenen Mitarbeiter
  3. Arbeitgeber: Zahlt das Kurzarbeitergeld zusammen mit dem reduzierten Gehalt aus
  4. Agentur für Arbeit: Erstattet die Kosten an den Arbeitgeber

Als Arbeitnehmer müssen Sie nichts beantragen. Sie sollten aber Ihre Lohnabrechnungen prüfen und bei Unstimmigkeiten Ihren Arbeitgeber kontaktieren.

Tipps zur Optimierung Ihres Einkommens während Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet finanzielle Einschränkungen, aber mit den richtigen Strategien können Sie diese Phase gut überstehen:

Budgetplanung:

  • Erstellen Sie einen detaillierten Haushaltsplan und identifizieren Sie Sparpotenziale
  • Priorisieren Sie Ihre Ausgaben: Fixkosten (Miete, Versicherungen) vor variablen Kosten
  • Kündigen Sie nicht genutzte Abonnements und Mitgliedschaften
  • Verhandeln Sie bei Verträgen (Handy, Internet, Versicherungen) über günstigere Konditionen
  • Legen Sie einen Notgroschen für die Steuernachzahlung zurück

Zusätzliche Einkommensmöglichkeiten:

  • Prüfen Sie, ob ein Minijob oder eine geringfügige Tätigkeit in Frage kommt
  • Nutzen Sie Ihre Fähigkeiten für Freelancer-Tätigkeiten (aber Anrechnung beachten!)
  • Verkaufen Sie nicht mehr benötigte Gegenstände online
  • Bieten Sie Nachhilfe oder Beratungsleistungen an
  • Beachten Sie die Anrechnungsregeln: Informieren Sie Arbeitgeber und Agentur für Arbeit über jeden Nebenverdienst

Staatliche Unterstützung nutzen:

  • Wohngeld: Bei niedrigem Einkommen können Sie einen Zuschuss zur Miete beantragen
  • Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen erhalten bis zu 292 € pro Kind monatlich
  • Bildungsgutscheine: Finanzierung von Weiterbildungen während der Kurzarbeit
  • Sozialleistungen: Bei sehr niedrigem Einkommen kann ergänzend ALG II (Bürgergeld) beantragt werden

Weiterbildung als Investition:

  • Nutzen Sie die freie Zeit für berufliche Qualifizierungen
  • Online-Kurse sind oft kostenlos oder kostengünstig (Volkshochschule, Coursera, LinkedIn Learning)
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über geförderte Weiterbildungsmaßnahmen
  • Verbessern Sie Ihre digitalen Kompetenzen – diese sind in fast allen Branchen gefragt

Langfristige Perspektive:

  • Nutzen Sie die Zeit, um Ihr berufliches Netzwerk zu pflegen
  • Bleiben Sie über Entwicklungen in Ihrer Branche auf dem Laufenden
  • Überprüfen Sie Ihre beruflichen Ziele und passen Sie diese gegebenenfalls an
  • Dokumentieren Sie Ihre Weiterbildungen – sie stärken Ihren Lebenslauf

Wichtig: Jeder Nebenverdienst muss gemeldet werden! Nicht gemeldete Einkünfte können als Betrug gewertet werden und zu Rückforderungen und rechtlichen Konsequenzen führen.

Fazit – Kurzarbeitergeld einfach berechnen

Kurzarbeitergeld ist eine wichtige soziale Absicherung, die Arbeitnehmern in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hilft, ihren Arbeitsplatz zu behalten und ein reduziertes Einkommen zu sichern. Mit 60% bzw. 67% des Nettolohnausfalls federt das Kurzarbeitergeld die finanziellen Einbußen spürbar ab und ermöglicht es Unternehmen, qualifizierte Fachkräfte zu halten.

Unser kostenloser Kurzarbeitergeld Rechner 2026 verschafft Ihnen binnen Sekunden Klarheit über Ihren individuellen Anspruch. Ob Sie bereits in Kurzarbeit sind oder sich auf diese Möglichkeit vorbereiten möchten – mit unserem Tool können Sie Ihre finanzielle Situation realistisch einschätzen und entsprechend planen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Kurzarbeitergeld beträgt 60% (ohne Kinder) oder 67% (mit Kindern) der Nettoentgeltdifferenz
  • Die Regelzahldauer beträgt 12 Monate (Verlängerungen möglich)
  • Das Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt
  • Der Arbeitgeber beantragt das Kurzarbeitergeld – Sie müssen nichts unternehmen
  • Nebenjobs sind erlaubt, müssen aber gemeldet werden

Nutzen Sie jetzt unseren Rechner und planen Sie Ihre Finanzen sicher! Geben Sie einfach Ihre Daten ein und erhalten Sie sofort eine verlässliche Berechnung Ihres Kurzarbeitergeldes. So behalten Sie in unsicheren Zeiten die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Agentur für Arbeit oder Ihren Arbeitgeber – sie stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite.