In Deutschland spielt der geldwerte Vorteil eine bedeutende Rolle bei der Besteuerung von Arbeitnehmern. Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern neben dem regulären Gehalt zusätzliche Sachleistungen oder andere Vergünstigungen an, die als geldwerter Vorteil bezeichnet werden. Doch was genau versteht man unter einem geldwerten Vorteil, wie wird dieser berechnet und welche steuerlichen Konsequenzen hat er für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? In diesem umfassenden Artikel erhalten Sie Antworten auf all diese Fragen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie von diesen Vorteilen profitieren können, ohne dabei steuerliche Fallstricke zu übersehen.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein geldwerter Vorteil liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zusätzliche Leistungen erhält, die nicht in bar ausbezahlt werden, aber dennoch einen geldwerten Nutzen darstellen. Diese Leistungen können in vielen verschiedenen Formen auftreten, darunter:
- Dienstwagen: Arbeitnehmer dürfen einen Firmenwagen auch privat nutzen.
- Zuschüsse: Essenszuschüsse, Fahrtkostenzuschüsse oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung.
- Sachgeschenke: Gutscheine oder Sachzuwendungen wie Laptops oder Smartphones.
- Mitarbeitervergünstigungen: Rabatte auf Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens.
Solche Leistungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, da sie als Teil des Einkommens angesehen werden. Der geldwerte Vorteil muss daher vom Arbeitgeber ermittelt und der Lohnsteuer unterworfen werden.
Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?
Die Berechnung des geldwerten Vorteils hängt von der Art der Leistung ab, die der Arbeitnehmer erhält. Im Folgenden finden Sie einige der gängigsten Beispiele und wie diese berechnet werden:
1. Dienstwagen
Ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, zählt zu den häufigsten geldwerten Vorteilen. Die Berechnung des Vorteils erfolgt in der Regel nach der sogenannten 1-%-Regelung oder über ein Fahrtenbuch.
- 1-%-Regelung: Hierbei wird der Listenpreis des Fahrzeugs als Grundlage genommen. Pro Monat werden 1 % des Listenpreises (inkl. Umsatzsteuer) als geldwerter Vorteil angesetzt. Beispiel: Kostet der Dienstwagen 40.000 €, so werden monatlich 400 € als geldwerter Vorteil berechnet.
- Fahrtenbuch: Alternativ kann der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führen, um den Anteil der privaten Nutzung genau zu dokumentieren. Die privaten Fahrten werden dann anteilig auf die Gesamtkosten des Fahrzeugs umgelegt.
2. Essenszuschüsse
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern Essenszuschüsse an, sei es in Form von Gutscheinen oder subventionierten Mahlzeiten in der Kantine. Auch diese Leistung ist ein geldwerter Vorteil. Der Freibetrag für Essenszuschüsse liegt bei 3,57 € pro Arbeitstag (Stand 2024). Übersteigt der Zuschuss diesen Betrag, ist der Mehrbetrag steuerpflichtig.
3. Sachzuwendungen und Gutscheine
Gutscheine und Sachgeschenke sind ebenfalls als geldwerter Vorteil zu behandeln. Bis zu einem Wert von 50 € pro Monat (Stand 2024) bleiben solche Zuwendungen steuerfrei. Alles, was diesen Betrag übersteigt, muss jedoch versteuert werden.
4. Mitarbeitervergünstigungen
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern oft vergünstigte Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Der geldwerte Vorteil ergibt sich hier aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis, den der Mitarbeiter zahlt, und dem üblichen Marktpreis. Auch hier gibt es Freigrenzen, die eingehalten werden müssen, um die Steuerpflicht zu vermeiden.
Steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil ist grundsätzlich steuerpflichtig und wird wie Arbeitslohn behandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Vorteil bei der Lohnabrechnung berücksichtigen und die entsprechenden Steuern abführen muss. Für den Arbeitnehmer erhöht sich dadurch das zu versteuernde Einkommen, was unter Umständen zu einer höheren Steuerlast führt.
Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Pauschalen, die dafür sorgen, dass nicht alle geldwerten Vorteile vollständig versteuert werden müssen. Zum Beispiel:
- Monatliche Freigrenze für Sachzuwendungen: 50 €.
- Freibetrag für Essenszuschüsse: 3,57 € pro Tag.
Werden diese Grenzen überschritten, muss der darüber hinausgehende Betrag versteuert werden.
Besonderheiten bei der Sozialversicherung
Neben der Lohnsteuer hat der geldwerte Vorteil auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Da der geldwerte Vorteil als Teil des Arbeitslohns angesehen wird, unterliegt er ebenfalls der Sozialversicherungspflicht. Dies betrifft sowohl die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- als auch zur Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber muss diese Abgaben entsprechend berechnen und abführen.
Beispiele für geldwerte Vorteile im Alltag
Die Vielfalt der geldwerten Vorteile ist groß. Hier sind einige Beispiele, wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt unterstützen können:
- Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber können Beiträge zur Altersvorsorge leisten, die steuerlich begünstigt sind.
- Firmenfahrrad: Ähnlich wie beim Dienstwagen können Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike zur Verfügung stellen, das der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Die steuerliche Behandlung ähnelt der des Dienstwagens.
- Mitarbeiteraktien: Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern vergünstigte Aktien an. Auch hier entsteht ein geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.
Tipps zur Optimierung des geldwerten Vorteils
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können davon profitieren, wenn sie den geldwerten Vorteil geschickt nutzen. Hier einige Tipps, wie Sie den maximalen Nutzen aus diesen Leistungen ziehen können:
1. Freibeträge ausschöpfen
Arbeitnehmer sollten darauf achten, die steuerlichen Freibeträge und Freigrenzen voll auszuschöpfen. Besonders bei Sachzuwendungen und Gutscheinen kann dies zu einer spürbaren Steuerersparnis führen.
2. Gezielte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Es lohnt sich, gezielt mit dem Arbeitgeber über zusätzliche Leistungen zu verhandeln. Gerade steuerlich begünstigte Leistungen wie die betriebliche Altersvorsorge oder Zuschüsse zur Kinderbetreuung sind attraktive Vergünstigungen, die den Arbeitnehmern oft mehr bringen als eine Gehaltserhöhung.
3. Nutzung des Fahrtenbuchs bei Dienstwagen
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, sollte prüfen, ob sich die Führung eines Fahrtenbuchs lohnt. Oft ist dies die günstigere Option im Vergleich zur 1-%-Regelung, vor allem, wenn der private Nutzungsanteil gering ist.
4. Steuerfreie Sachzuwendungen
Sachzuwendungen bis 50 € im Monat sind steuerfrei. Arbeitgeber können dies nutzen, um ihren Mitarbeitern kleine Geschenke oder Gutscheine zu geben, ohne dass zusätzliche Steuerlasten entstehen.
Fazit
Der geldwerte Vorteil bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern interessante Möglichkeiten, das Einkommen durch zusätzliche Leistungen zu steigern. Allerdings müssen dabei stets die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Mit einer geschickten Planung und Nutzung der Freibeträge lassen sich geldwerte Vorteile optimal ausschöpfen und tragen so zur finanziellen Entlastung bei. Egal ob Dienstwagen, Essenszuschüsse oder betriebliche Altersvorsorge – wer sich gut informiert und die Möglichkeiten nutzt, kann hier viel sparen.
Indem Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die verschiedenen Regelungen zum geldwerten Vorteil kennen und anwenden, können Sie die steuerlichen Auswirkungen minimieren und die Vorteile maximal ausschöpfen. Informieren Sie sich daher regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und passen Sie Ihre Strategien entsprechend an.