Meta-Description (Vorschlag, ca. 155 Zeichen): Bürgergeld-Rechner 2026 kostenlos nutzen: Anspruch bei 1.200 € netto berechnen, Partner-Einkommen prüfen, Regelsätze für Berlin, NRW & Bayern im Überblick.
Egal ob Sie in Berlin, NRW, Bayern, Baden-Württemberg oder Brandenburg leben: Die Grundregeln für die Berechnung des Bürgergelds sind bundesweit identisch – nur die anerkannten Wohnkosten unterscheiden sich je nach Kommune. Mit unserem kostenlosen Bürgergeld-Rechner ermitteln Sie in wenigen Minuten, wie hoch Ihr voraussichtlicher Anspruch ausfällt – inklusive Partnereinkommen, Miete und Kindern im Haushalt.
Bürgergeld-Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch kostenlos und anonym.
Wie viel Bürgergeld bekommt man bei 1.200 € netto?
Das ist die mit Abstand häufigste Frage an unseren Bürgergeld-Rechner – und die Antwort hängt vom sogenannten Freibetrag ab. Wer neben dem Bürgergeld arbeitet, darf einen Teil des Nettoeinkommens behalten, statt es voll angerechnet zu bekommen.
So funktioniert die Anrechnung bei Erwerbseinkommen (Stand 2026):
| Bruttoeinkommen | Anteil, den Sie behalten dürfen |
|---|---|
| 0 € bis 100 € | 100 % (Grundfreibetrag) |
| 100,01 € bis 520 € | 20 % |
| 520,01 € bis 1.000 € | 30 % |
| 1.000,01 € bis 1.200 € | 10 % |
| 1.200,01 € bis 1.500 € | 10 % (nur mit minderjährigen Kindern im Haushalt) |
Rechenbeispiel für eine alleinstehende Person mit 1.200 € netto (ca. 1.550 € brutto):
- Regelsatz 2026 für Alleinstehende: 563 €
- Freibetrag wird stufenweise auf das Bruttoeinkommen berechnet und vom Nettoeinkommen abgezogen
- Das verbleibende, anrechenbare Einkommen wird vom Regelsatz plus Warmmiete abgezogen
Ein konkretes Ergebnis lässt sich nur mit den tatsächlichen Werten (Bruttolohn, Miete, Heizkosten, Haushaltsgröße) berechnen – genau deshalb lohnt sich der Blick in unseren Rechner statt einer pauschalen Zahl. Als Faustregel gilt aber: Bei 1.200 € Nettoeinkommen bleibt bei den meisten Ein-Personen-Haushalten kein oder nur noch ein sehr geringer Bürgergeld-Anspruch übrig, da das Einkommen bereits nahe am Gesamtbedarf liegt. Mit Kindern oder hoher Miete kann trotzdem ein Anspruch bestehen („aufstockendes Bürgergeld“).
Bürgergeld-Rechner: kostenlos, anonym und für ganz Deutschland
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Nutzen Sie den interaktiven Rechner oben, um Ihren Anspruch mit Ihren eigenen Zahlen in Echtzeit zu berechnen – inklusive Partnereinkommen, Kindern, Mehrbedarfen und Wohnkosten. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser: Es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.
Unser Bürgergeld-Rechner berücksichtigt alle gesetzlich relevanten Faktoren:
- Regelsatz je nach Alter und Familienstand
- Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) – Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten
- Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner (Brutto und Netto)
- Mehrbedarfe für Alleinerziehende, Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder kostenaufwändige Ernährung
- Kindergeld und Kinderzuschlag
Die Berechnung läuft direkt in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben gespeichert oder an einen Server übertragen.
Regelsätze 2026 im Überblick
| Personengruppe | Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2026 |
|---|---|---|
| Alleinstehende / Alleinerziehende | RBS 1 | 563 € |
| Partner in einer Bedarfsgemeinschaft | RBS 2 | 506 € |
| Junge Erwachsene (18–24 Jahre) im Haushalt der Eltern | RBS 3 | 451 € |
| Jugendliche (14–17 Jahre) | RBS 4 | 471 € |
| Kinder (6–13 Jahre) | RBS 5 | 390 € |
| Kinder (0–5 Jahre) | RBS 6 | 357 € |
Rechtsgrundlage: § 20 SGB II.
Wie viel Bürgergeld steht mir zu, wenn mein Partner arbeitet?
Diese Frage stellen sich viele Nutzer, die als Paar oder Familie in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Die Antwort: Das Einkommen Ihres Partners wird grundsätzlich auf den gemeinsamen Bedarf der Bedarfsgemeinschaft angerechnet – nicht nur auf seinen eigenen Anteil.
Wird das Gehalt meines Partners bei Bürgergeld angerechnet?
Ja. Leben Sie mit Ihrem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen, bildet das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet:
- Der Gesamtbedarf (beide Regelsätze + Miete + eventuelle Mehrbedarfe) wird ermittelt.
- Das Gesamteinkommen beider Partner wird zusammengerechnet.
- Auch für das Partnereinkommen gelten die oben genannten Freibetragsstufen – der Freibetrag wird also nicht verdoppelt, sondern pro Person auf das jeweilige Einkommen angewendet.
- Übersteigt das gemeinsame anrechenbare Einkommen den Gesamtbedarf, entfällt der Anspruch auf Bürgergeld vollständig.
Wird die Rente vom Partner beim Bürgergeld angerechnet?
Ja, auch Renteneinkünfte des Partners zählen als Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Im Unterschied zum Erwerbseinkommen gibt es hier jedoch keine gestaffelten Freibeträge – lediglich eine Versicherungspauschale von in der Regel 30 € wird abgezogen, sofern diese nicht bereits durch den Grundfreibetrag gedeckt ist. Der Rest wird voll angerechnet.
Hat meine Frau Anspruch auf Bürgergeld, wenn ich arbeite?
Ihre Frau hat dann einen eigenen Bedarf (ihren Regelsatz plus anteilige Wohnkosten), aber keinen automatischen „eigenen“ Bürgergeld-Anspruch unabhängig von Ihrem Einkommen. Entscheidend ist, ob Ihr gemeinsames Einkommen nach Abzug der Freibeträge den gemeinsamen Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft deckt. Reicht Ihr Einkommen aus, um den Bedarf beider zu decken, besteht kein Anspruch. Liegt eine Lücke vor, kann sie – bzw. die Bedarfsgemeinschaft als Ganzes – aufstockendes Bürgergeld erhalten.
Habe ich Anspruch auf Bürgergeld, wenn ich verheiratet bin, aber getrennt lebe?
Entscheidend ist nicht der Familienstand auf dem Papier, sondern ob tatsächlich eine Haushaltsgemeinschaft besteht. Leben Sie und Ihr Ehepartner nachweislich getrennt (unterschiedliche Wohnungen, getrennte Haushaltsführung), bildet in der Regel keine Bedarfsgemeinschaft mehr – Ihr Anspruch wird dann individuell auf Basis Ihres eigenen Einkommens und Bedarfs geprüft. Das Jobcenter kann bei einer gemeinsamen Meldeadresse jedoch genauer nachfragen bzw. Nachweise für die Trennung verlangen (z. B. getrennte Konten, unterschiedliche Wohnverhältnisse).
Bürgergeld-Rechner nach Bundesland: Berlin, NRW, Bayern, Baden-Württemberg & Co.
Die Berechnungsgrundlagen (Regelsätze, Freibeträge, Mehrbedarfe) gelten bundeseinheitlich nach dem SGB II. Der einzige regionale Unterschied liegt bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU): Jede Kommune legt eigene Angemessenheitsgrenzen für Miete fest, orientiert am örtlichen Mietspiegel.
- Bürgergeld-Rechner Berlin: Aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts gelten in Berlin vergleichsweise hohe Angemessenheitsgrenzen für die Kaltmiete.
- Bürgergeld-Rechner NRW: Die Werte variieren stark zwischen Ballungsräumen wie Köln oder Düsseldorf und ländlicheren Regionen.
- Bürgergeld-Rechner Bayern: München zählt zu den teuersten Mietmärkten Deutschlands, entsprechend höher fallen die anerkannten Wohnkosten aus.
- Bürgergeld-Rechner Baden-Württemberg: Auch hier bestehen deutliche Unterschiede zwischen Stuttgart und dem Umland.
- Bürgergeld-Rechner Brandenburg und Landkreise wie Groß-Gerau: In ländlicheren Regionen liegen die Mietobergrenzen meist niedriger als in Metropolen.
Praxistipp: Geben Sie im Rechner immer Ihre tatsächliche Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten ein. Der Rechner übernimmt diese zunächst 1:1 – ob sie als „angemessen“ gelten, prüft im Zweifel das zuständige Jobcenter anhand der örtlichen Richtwerte.
Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ ist zentral für die gesamte Berechnung, taucht aber in vielen Erklärtexten nur am Rande auf. Zur Bedarfsgemeinschaft gehören:
- Sie selbst als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person
- Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Partnerin/Ihr Partner in eheähnlicher Gemeinschaft
- Unverheiratete Kinder unter 25 Jahren im gemeinsamen Haushalt, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können
Nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen in der Regel: volljährige Kinder ab 25 Jahren, Mitbewohner in einer reinen Wohngemeinschaft (WG) ohne Partnerschaft, sowie Verwandte, die nur zusammenwohnen, aber keine gemeinsame „Einstehensgemeinschaft“ bilden. Bei einer WG wird grundsätzlich jede Person einzeln geprüft – mit anteiligen Wohnkosten, aber ohne gegenseitige Einkommensanrechnung.
Vermögen und Schonvermögen: Was darf ich behalten?
Bevor überhaupt Einkommen angerechnet wird, prüft das Jobcenter das vorhandene Vermögen. Seit der Bürgergeld-Reform gelten großzügigere Freibeträge:
- Schonvermögen in der Karenzzeit (erste 12 Monate): 40.000 € für die antragstellende Person, zzgl. 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft
- Nach der Karenzzeit: Der Vermögensfreibetrag sinkt auf 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft
- Selbst genutzte Immobilie: Ein angemessen großes, selbst bewohntes Haus oder eine Eigentumswohnung zählt grundsätzlich nicht zum verwertbaren Vermögen
- Altersvorsorge: Angemessenes Altersvorsorgevermögen (z. B. Riester-Verträge) bleibt ebenfalls geschützt
Liegt Ihr Vermögen über den Freibeträgen, müssen Sie es zunächst aufbrauchen, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld entsteht – mit Ausnahme von Schonvermögen.
Karenzzeit: Warum die Miete im ersten Jahr meist voll übernommen wird
In den ersten zwölf Monaten des Bürgergeld-Bezugs („Karenzzeit“) prüft das Jobcenter die Angemessenheit Ihrer Wohnkosten nicht. Das bedeutet: Auch eine etwas größere oder teurere Wohnung wird in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe übernommen. Erst nach Ablauf der Karenzzeit gelten die örtlichen Angemessenheitsgrenzen der jeweiligen Kommune.
Bürgergeld beantragen: So gehen Sie vor
- Termin beim Jobcenter vereinbaren – persönlich, telefonisch oder online über die Website der Bundesagentur für Arbeit
- Antragsformular ausfüllen – inkl. Anlagen zu Einkommen, Vermögen und Kosten der Unterkunft
- Nachweise einreichen – Gehaltsabrechnungen, Mietvertrag, Kontoauszüge, ggf. Nachweise zu Kindern oder Behinderung
- Vorläufigen Bescheid abwarten – oft wird zunächst vorläufig bewilligt, bis alle Unterlagen final geprüft sind
- Bescheid prüfen – weicht die bewilligte Summe stark von Ihrer eigenen Berechnung ab, lohnt sich ein Blick auf Ihren Widerspruchsanspruch (in der Regel 1 Monat Frist)
Wichtig: Der Bürgergeld-Antrag kann rückwirkend nur auf den Monat der Antragstellung wirken – ein zu später Antrag kostet also bares Geld.
Bürgergeld vs. Hartz IV: Die wichtigsten Unterschiede
| Merkmal | Bürgergeld (seit 2023) | Früheres Hartz IV / ALG II |
|---|---|---|
| Regelsatz Alleinstehende | 563 € (2026) | niedriger, jährlich fortgeschrieben |
| Vermögensfreibetrag (Karenzzeit) | 40.000 € + 15.000 € je weiterer Person | 3.100 € pro Person |
| Wohnkostenprüfung | erst nach 12 Monaten Karenzzeit | von Anfang an |
| Sanktionen | gestuftes System, Vertrauenszeit von 6 Monaten ohne Leistungsminderung bei erstem Meldeversäumnis | schärfere, frühere Kürzungen |
| Weiterbildung | stärker gefördert (Weiterbildungsgeld, Bürgergeldbonus) | geringere Förderung |
Sanktionen und Mitwirkungspflichten
Auch beim Bürgergeld gilt: Wer Terminen beim Jobcenter unentschuldigt fernbleibt oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Das System ist jedoch gestuft:
- Bei einem ersten Meldeversäumnis erfolgt zunächst meist nur eine Ermahnung
- Wiederholte Pflichtverletzungen können zu Kürzungen von 10 % bis 30 % des Regelbedarfs führen
- Die Wohnkosten (KdU) bleiben auch bei einer Sanktion in der Regel erhalten
Bürgergeld Rechner Österreich – gibt es das?
Wichtig zu wissen: Das Bürgergeld ist eine deutsche Leistung nach dem SGB II. In Österreich existiert kein „Bürgergeld“ – die vergleichbare Leistung heißt dort Sozialhilfe bzw. in einzelnen Bundesländern Mindestsicherung, mit eigenen, abweichenden Regelsätzen und Voraussetzungen. Ein deutscher Bürgergeld-Rechner ist daher nicht auf österreichische Verhältnisse übertragbar.
Eigenheim und Bürgergeld: Wird das Haus angerechnet?
Auch Eigenheimbesitzer können unter bestimmten Voraussetzungen Bürgergeld beziehen. Ein selbst genutztes Haus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung „angemessener“ Größe zählt in der Regel zum Schonvermögen und wird nicht auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Die Zinsen für einen Immobilienkredit können unter Umständen wie eine Mietzahlung behandelt werden – die Tilgungsraten selbst werden jedoch grundsätzlich nicht übernommen.
Häufige Fragen zum Bürgergeld-Rechner (FAQ)
Ist der Bürgergeld-Rechner wirklich kostenlos? Ja, seriöse Bürgergeld-Rechner – auch dieser – sind kostenlos und ohne Registrierung nutzbar.
Werden meine Daten gespeichert? Nein, die Berechnung erfolgt lokal im Browser. Es werden keine personenbezogenen Eingaben an einen Server übertragen oder gespeichert.
Ersetzt der Rechner den offiziellen Bescheid vom Jobcenter? Nein. Der Rechner bietet eine erste, unverbindliche Orientierung. Der tatsächliche Anspruch wird abschließend durch das zuständige Jobcenter geprüft, insbesondere bei der Angemessenheit der Wohnkosten.
Was zählt zur Bedarfsgemeinschaft? Zur Bedarfsgemeinschaft zählen in der Regel Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft sowie unverheiratete Kinder unter 25 Jahren, die im selben Haushalt leben und ihren Lebensunterhalt nicht vollständig selbst bestreiten können.
Wie oft ändern sich die Regelsätze? Die Regelsätze werden jährlich zum 1. Januar angepasst und richten sich nach der Preis- und Lohnentwicklung.
Zählt eine Wohngemeinschaft (WG) als Bedarfsgemeinschaft? Nein, reine WG-Mitbewohner ohne Partnerschaft bilden keine Bedarfsgemeinschaft. Jede Person wird einzeln geprüft, mit anteiligen Wohnkosten.
Was passiert, wenn ich ein Vermögen über dem Freibetrag habe? Sie müssen das Vermögen oberhalb des Freibetrags zunächst aufbrauchen, bevor ein Anspruch entsteht – Schonvermögen wie eine angemessene selbst genutzte Immobilie bleibt davon ausgenommen.
Kann ich rückwirkend Bürgergeld beantragen? Nein, der Anspruch beginnt in der Regel erst mit dem Monat der Antragstellung. Ein früherer Antrag sichert daher auch früher Leistungen.
Was passiert bei einer Sanktion mit meiner Miete? Die Kosten der Unterkunft und Heizung bleiben bei einer Leistungsminderung in der Regel bestehen – gekürzt wird primär der Regelbedarf.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wird regelmäßig an aktuelle Regelsätze und Gesetzesänderungen angepasst. [Platzhalter: Autor/-in und fachliche Prüfung durch <Name, Qualifikation, z. B. Sozialrechts-Berater/-in> ergänzen, um Aktualität und Fachkompetenz sichtbar zu machen.]
Hinweis: Dieser Artikel und der zugehörige Bürgergeld-Rechner dienen einer ersten, unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine rechtsverbindliche Prüfung durch das zuständige Jobcenter. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.

