Ob Minijob, Teilzeit, Vollzeit oder Zeitarbeit: Der Bruttostundenlohn, der im Arbeitsvertrag steht, sagt wenig darüber aus, was am Ende tatsächlich auf dem Konto landet. Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinder und die Sozialversicherung verändern den Nettobetrag pro Stunde teils erheblich – bei gleichem Bruttolohn können zwei Arbeitnehmer mehrere Euro pro Stunde Unterschied im Netto haben. Mit dem Brutto-Netto-Rechner Stundenlohn weiter oben auf dieser Seite berechnen Sie in wenigen Sekunden, wie viel von Ihrem Bruttostundenlohn 2026 tatsächlich netto übrig bleibt – inklusive Vergleich mit dem gesetzlichen Mindestlohn und den Kosten, die für den Arbeitgeber entstehen.
Warum Brutto und Netto beim Stundenlohn so stark auseinanderfallen
Der Bruttostundenlohn ist der Betrag, den ein Arbeitgeber laut Vertrag oder Tarifvertrag pro geleisteter Stunde zahlt. Vom Netto-Stundenlohn spricht man dagegen erst, nachdem zwei große Blöcke abgezogen wurden:
- Sozialversicherungsbeiträge – gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Familienstand nahezu identisch hoch (mit Ausnahme der Pflegeversicherung).
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer – hier entscheidet vor allem die Steuerklasse, wie stark der Abzug ausfällt.
Weil die zweite Gruppe stark vom Familienstand und der gewählten Steuerklasse abhängt, kann derselbe Bruttostundenlohn bei zwei Personen zu einem spürbar unterschiedlichen Netto-Stundenlohn führen. Ein Beispiel: Bei 20 Euro brutto pro Stunde liegt der Netto-Stundenlohn in Steuerklasse III bei rund 15,18 Euro, in Steuerklasse V bei nur rund 11,66 Euro – eine Differenz von über 3,50 Euro pro Stunde bei identischem Bruttolohn.
Diese Abzüge werden vom Bruttostundenlohn abgezogen
Für 2026 gelten folgende Beitragssätze zur Sozialversicherung, die je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden (Ausnahme: Pflegeversicherung):
Hinzu kommen bei den meisten Beschäftigten:
- Lohnsteuer nach dem progressiven Einkommensteuertarif (§32a EStG), der 2026 einen Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Jahr vorsieht.
- Solidaritätszuschlag, der 2026 erst greift, wenn die Jahres-Einkommensteuer rund 19.950 Euro übersteigt (39.900 Euro bei Zusammenveranlagung) – für die meisten Stundenlöhner damit in der Praxis irrelevant.
- Kirchensteuer von 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer, sofern eine Kirchenmitgliedschaft besteht.
Der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse spielt ebenfalls eine Rolle: Er lag 2026 im Schnitt bei 2,9 %, schwankte je nach Kasse aber zwischen rund 2,2 % und 4,4 %. Ein Kassenwechsel kann sich daher direkt auf den Netto-Stundenlohn auswirken.
| Abgabe | Gesamtsatz 2026 | Arbeitnehmeranteil |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
| Krankenversicherung (allgemein + Ø Zusatzbeitrag) | 17,5 % | 8,75 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (+0,6 % Kinderlosenzuschlag ab 23 J.) | 1,9 % (bzw. 2,5 % kinderlos) |
Mindestlohn 2026: 13,90 Euro brutto – wie viel bleibt netto?
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde (2027: 14,60 Euro). Bei einer Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden entspricht das rechnerisch rund 2.417 Euro brutto im Monat. Nach Abzug von Sozialabgaben und Lohnsteuer (Steuerklasse I, ledig, kinderlos, konfessionslos) bleiben davon netto rund 1.729 Euro im Monat bzw. etwa 9,94 Euro pro Stunde übrig – ein Abzug von knapp 29 % vom Brutto. Bei Steuerklassen mit günstigeren Freibeträgen (z. B. III) fällt der Abzug geringer aus, bei Steuerklasse V oder VI deutlich höher.
Beispieltabelle: Netto-Stundenlohn nach Steuerklasse und Bruttolohn
Alle Werte für 2026, Vollzeit (40 Std./Woche), sofern nicht anders angegeben. Berechnet mit dem Rechner oben auf dieser Seite.
Näherungswerte ohne Kinderfreibetrag in der Steuererklärung, ohne individuelle Freibeträge; dient der Orientierung, nicht der verbindlichen Lohnabrechnung.
Zur Einordnung: Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst in Deutschland lag laut Statistischem Bundesamt zuletzt bei rund 26,76 Euro pro Stunde (ohne Sonderzahlungen), mit weiterhin deutlichem Abstand zwischen den Verdiensten von Männern und Frauen.
| Szenario | Brutto/Monat | Netto/Monat | Netto/Stunde |
| Mindestlohn (13,90 €), Steuerklasse I, ledig | 2.417 € | 1.729 € | 9,94 € |
| 18,00 €/Std., Steuerklasse I, ledig | 3.131 € | 2.139 € | 12,30 € |
| 20,00 €/Std., Steuerklasse III, 1 Kind | 3.478 € | 2.640 € | 15,18 € |
| 20,00 €/Std., Steuerklasse V, 1 Kind | 3.478 € | 2.027 € | 11,66 € |
| 15,00 €/Std., Teilzeit 20 Std./Woche, Steuerklasse IV | 1.304 € | 1.019 € | 11,72 € |
| 25,00 €/Std., Steuerklasse I, kirchensteuerpflichtig | 4.348 € | 2.754 € | 15,83 € |
Steuerklasse und Familienstand: der größte Hebel beim Netto
Bei gleichem Bruttostundenlohn entscheidet vor allem die Steuerklasse darüber, wie hoch der Netto-Stundenlohn ausfällt:
- Steuerklasse I (ledig, geschieden, verwitwet ohne Kind): Standardtarif, voller Grundfreibetrag.
- Steuerklasse II (alleinerziehend): wie Klasse I, zusätzlich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Steuerklasse III (verheiratet, Hauptverdiener): doppelter Grundfreibetrag durch das Splittingverfahren, dadurch spürbar höheres Netto.
- Steuerklasse IV (verheiratet, ähnliches Einkommen beider Partner): entspricht im Ergebnis Klasse I, gedacht für Paare mit vergleichbarem Verdienst.
- Steuerklasse V (verheiratet, Zweitverdiener): kein Grundfreibetrag, dafür kompensiert die Steuerklasse III des Partners – in Kombination meist steuerlich neutral, einzeln betrachtet aber ein deutlich niedrigeres Netto.
- Steuerklasse VI (Nebenjob oder mehrere Arbeitsverhältnisse): keinerlei Freibeträge, höchste Abzüge.
Wichtig: Die Kombination III/V lohnt sich vor allem, wenn die Partner deutlich unterschiedlich verdienen. Bei ähnlichem Einkommen ist die Kombination IV/IV (ggf. mit Faktorverfahren) meist ausgeglichener und vermeidet hohe Nachzahlungen bei der Steuererklärung.
Wie wird der Stundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnet?
Wer sein Monatsgehalt kennt, aber den Stundenlohn wissen möchte, rechnet wie folgt:
Bruttostundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenarbeitsstunden × 4,348)
Der Faktor 4,348 ergibt sich aus der durchschnittlichen Anzahl an Wochen pro Monat (52,18 Wochen im Jahr ÷ 12 Monate). Ein Beispiel: Bei 3.000 Euro brutto im Monat und einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttostundenlohn von rund 17,25 Euro. Der Rechner oben übernimmt diese Umrechnung automatisch – in beide Richtungen.
Was ist ein guter Netto-Stundenlohn 2026?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da Lebenshaltungskosten, Wohnort und Haushaltsgröße stark variieren. Als grobe Orientierung:
- Bis 10 € netto/Std.: nahe am Mindestlohn-Niveau, typischerweise Berufe ohne Ausbildungsanforderung.
- 10–14 € netto/Std.: klassische Einstiegs- und Teilzeitgehälter, viele Berufe in Einzelhandel, Logistik und Gastronomie.
- 14–20 € netto/Std.: Facharbeiter, Berufe mit Ausbildung oder Tarifbindung, z. B. Pflege, Handwerk, Verwaltung.
- Über 20 € netto/Std.: akademische Berufe, Fach- und Führungskräfte, spezialisierte IT- und Ingenieurberufe.
Wer prüfen möchte, ob der eigene Bruttostundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und wie sich das auf das Netto auswirkt, sieht das direkt im Ergebnis des Rechners oben – inklusive Mindestlohn-Ampel.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meinen Netto-Stundenlohn? Bruttostundenlohn eingeben (oder aus dem Monatsgehalt ableiten lassen), Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderzahl und den Zusatzbeitrag der Krankenkasse angeben. Der Rechner zieht Sozialversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer automatisch ab und zeigt den Netto-Stundenlohn sowie das Netto-Monatsgehalt an.
Wie viel Netto bleibt vom Mindestlohn 2026? Bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und Vollzeit (Steuerklasse I, kinderlos, konfessionslos) bleiben rechnerisch rund 9,94 Euro netto pro Stunde bzw. etwa 1.729 Euro netto im Monat.
Warum ist mein Netto-Stundenlohn niedriger als bei einem Kollegen mit gleichem Brutto? Meist liegt es an einer anderen Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, der Kinderzahl (wirkt sich auf die Pflegeversicherung aus) oder einem höheren Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Auch das Alter spielt bei der Pflegeversicherung eine Rolle (Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren).
Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich pro Stunde? Zusätzlich zum Bruttostundenlohn zahlt der Arbeitgeber seinen Anteil an Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung – macht insgesamt rund 20–21 % on top. Umlagen wie U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage kommen je nach Betrieb und Krankenkasse noch hinzu.
Ändert sich der Netto-Stundenlohn bei Teilzeit? Der Bruttostundenlohn selbst bleibt bei Teilzeit meist gleich, der Netto-Stundenlohn kann aber leicht abweichen, weil die Beitragsbemessungsgrenzen und der progressive Steuertarif sich auf das Jahreseinkommen beziehen – bei geringerem Monatslohn greift die Progression schwächer.
Wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn in Deutschland? Der Bruttostundenverdienst lag laut Statistischem Bundesamt zuletzt bei rund 26,76 Euro (ohne Sonderzahlungen), mit teils großen Unterschieden je nach Branche, Region und Geschlecht.
Hinweis: Alle Berechnungen und Beispielwerte auf dieser Seite sind Näherungswerte auf Basis der Steuer- und Sozialversicherungswerte 2026 und ersetzen keine individuelle Lohnabrechnung oder Steuerberatung.

