BAföG-Rechner 2026: Anspruch, Höchstsatz & Freibeträge in 2 Minuten berechnen

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Meta-Title: BAföG-Rechner 2026 ✓ Anspruch, Höchstsatz, Vermögen & Freibeträge Meta-Description: BAföG 2026 berechnen: Höchstsatz 992 €, Freibeträge für Eltern, eigenes Einkommen, Partnereinkommen und Vermögen. Kostenlos, ohne Anmeldung – jetzt Anspruch schätzen. Ziel-Keyword: BAföG Rechner Nebenkeywords: BAföG 2026, BAföG Anspruch, BAföG Höchstsatz, BAföG Freibetrag, BAföG beantragen, BAföG Vermögen, BAföG Rückzahlung, Studenten-BAföG, Schüler-BAföG, elternunabhängiges BAföG, Kinderbetreuungszuschlag


Rund zwei Drittel aller Studierenden mit BAföG-Anspruch stellen nie einen Antrag – meist aus Unsicherheit, ob sich der Aufwand lohnt. Der Rechner auf dieser Seite gibt dir in unter zwei Minuten eine realistische erste Einschätzung: mit Bedarfssatz, Elterneinkommen, eigenem Einkommen, Partnereinkommen, Vermögen und Kinderbetreuungszuschlag – also allen Stellschrauben, die deinen tatsächlichen Förderbetrag bestimmen, nicht nur dem groben Höchstsatz.

Was ist BAföG und wer hat Anspruch?

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Studierende und Schüler:innen, deren Familie die Ausbildung nicht vollständig finanzieren kann. Die Förderung setzt sich je zur Hälfte aus einem nicht rückzahlbaren Zuschuss und einem zinslosen Staatsdarlehen zusammen, dessen Rückzahlung zusätzlich auf einen Höchstbetrag gedeckelt ist.

Ob und wie viel BAföG du bekommst, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • deiner Wohnsituation (bei den Eltern oder auswärts) und deinem Alter,
  • deiner Krankenversicherung (familienversichert oder eigenständig),
  • dem Einkommen deiner Eltern und – falls vorhanden – deiner:deines Ehe- oder Lebenspartner:in,
  • deinem eigenen Einkommen und Vermögen,
  • sowie eigenen Kindern unter 14 Jahren im Haushalt.
BAföG-Rechner 2026

Wie viel BAföG steht dir zu?

Berücksichtigt Bedarfssatz, Elterneinkommen, eigenes Einkommen, Vermögen, Partnereinkommen und Kinderbetreuungszuschlag – kostenlos, ohne Anmeldung, in 2 Minuten.

Kinderbetreuungszuschlag: 160 € pro Kind
Geschätzter monatlicher BAföG-Betrag
0 € / Monat
AuszahlungBedarfssatz gesamt
    Diese Berechnung ist eine unverbindliche Schätzung auf Basis der Bedarfssätze und Freibeträge 2026 (§§ 11–30 BAföG). Sie ersetzt keine amtliche Berechnung durch das Amt für Ausbildungsförderung — Sonderfälle wie elternunabhängiges BAföG, Auslands-BAföG oder Vorausleistungen werden hier nicht abgebildet. Stelle den Antrag im Zweifel trotzdem, eine Prüfung kostet nichts.

    BAföG-Höchstsatz 2026 im Überblick

    Der monatliche Förderhöchstsatz für Studierende liegt 2026 bei bis zu 992 €, wenn du nicht mehr bei den Eltern wohnst und eigenständig krankenversichert bist. Er setzt sich aus drei Bausteinen zusammen:

    BausteinBetrag 2026
    Grundbedarf475 €
    Wohnpauschale (eigene Wohnung/WG)380 €
    KV-/PV-Zuschlag (eigene Versicherung, unter 30)137 €
    KV-/PV-Zuschlag (eigene Versicherung, ab 30)233 €

    Wohnst du noch bei den Eltern, entfällt die Wohnpauschale und der Bedarf liegt entsprechend niedriger. Bist du über die Familie mitversichert, entfällt der KV-/PV-Zuschlag komplett. Diese Bedarfssätze wurden zuletzt zum Wintersemester 2024/25 im Rahmen des 29. BAföG-Änderungsgesetzes angehoben; eine weitere Erhöhung der Wohnpauschale wird für das Wintersemester 2026/27 diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen.

    Wie wird das Einkommen der Eltern angerechnet?

    Eltern haben einen Anrechnungsfreibetrag, der sich nach ihrem Familienstand richtet: Verheiratete oder zusammenlebende Eltern haben einen höheren gemeinsamen Freibetrag als Alleinerziehende. Für jedes weitere Geschwisterkind in einer eigenen Ausbildung erhöht sich dieser Freibetrag zusätzlich, da sich die Familienlast auf mehrere Ausbildungen verteilt.

    Liegt das Nettoeinkommen der Eltern unterhalb dieser Freibeträge, wird der volle Bedarfssatz ausgezahlt. Liegt es darüber, wird nur der übersteigende Teil anteilig angerechnet und dabei auf alle Kinder in Ausbildung verteilt – der Anspruch sinkt also schrittweise, nicht abrupt. Genau das ist der Punkt, an dem viele grobe Schätzungen daneben liegen: Ein Elterneinkommen knapp über dem Freibetrag bedeutet meist noch immer einen Teilanspruch, kein sofortiges Aus.

    Eigenes Einkommen, Partnereinkommen und Vermögen

    Neben dem Elterneinkommen fließen drei weitere Faktoren in die Berechnung ein, die viele einfache Rechner unterschlagen:

    • Eigenes Einkommen aus einem Nebenjob wird nur oberhalb eines monatlichen Freibetrags angerechnet – bis zu diesem Betrag darfst du hinzuverdienen, ohne dass sich das auf deinen Anspruch auswirkt.
    • Einkommen der Ehe- oder Lebenspartnerin/des -partners wird ähnlich wie das Elterneinkommen oberhalb eines eigenen Freibetrags anteilig angerechnet.
    • Eigenes Vermögen – etwa Ersparnisse, Wertpapiere oder ein Auto – bleibt bis zu einem Freibetrag von 15.000 € (unter 30 Jahren) bzw. 45.000 € (ab 30 Jahren) unberücksichtigt. Alles darüber wird auf die zwölf Monate des Bewilligungszeitraums verteilt und monatlich vom Förderbetrag abgezogen.

    Kinderbetreuungszuschlag: der oft übersehene Bonus

    Wer eigene Kinder unter 14 Jahren betreut, erhält zusätzlich zum regulären BAföG-Bedarf einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 € pro Kind und Monat. Dieser Zuschlag ist ein reiner Zuschuss, muss also nicht zurückgezahlt werden, und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Voraussetzung ist lediglich, dass grundsätzlich ein BAföG-Anspruch besteht.

    So nutzt du den BAföG-Rechner

    1. Wähle Wohnsituation, Krankenversicherung, Alter und ob eigene Kinder unter 14 im Haushalt leben.
    2. Gib Familienstand und Nettoeinkommen deiner Eltern sowie die Zahl der Geschwister in Ausbildung an.
    3. Ergänze dein eigenes Einkommen, Vermögen und – falls vorhanden – das Einkommen deiner:deines Partner:in.
    4. Klicke auf „BAföG berechnen“ – du erhältst sofort eine vollständige Aufschlüsselung: Bedarf, jede einzelne Anrechnung und den geschätzten Förderbetrag inklusive Kinderbetreuungszuschlag.

    Der Rechner zeigt dir nicht nur das Endergebnis, sondern auch, welcher Faktor am meisten kürzt – so siehst du auf einen Blick, an welcher Stellschraube sich am meisten ändern lässt, etwa durch Anpassung des Nebenjobs oder rechtzeitige Vermögensplanung vor der Antragstellung.

    Studenten-BAföG, Schüler-BAföG, Auslands-BAföG und elternunabhängiges BAföG

    Die BAföG-Förderung ist nicht auf ein Studium beschränkt:

    • Studenten-BAföG gilt für ein Studium an einer staatlich anerkannten Hochschule und ist die häufigste Form.
    • Schüler-BAföG richtet sich an Schüler:innen weiterführender Schulen, Berufsfachschulen oder Fachoberschulen, sofern sie nicht mehr bei den Eltern wohnen können oder bestimmte Altersgrenzen erfüllen.
    • Auslands-BAföG ermöglicht die Förderung von Studienabschnitten oder Praktika im Ausland – hier gelten teils andere Bedarfssätze und Zuschläge, etwa für Studiengebühren oder Reisekosten.
    • Elternunabhängiges BAföG wird gewährt, wenn du bereits mehrere Jahre erwerbstätig warst, eine abgeschlossene Ausbildung plus Berufstätigkeit nachweisen kannst oder ein bestimmtes Alter erreicht hast – dann zählt nur noch dein eigenes Einkommen und Vermögen, nicht das deiner Eltern.

    BAföG beantragen: Formulare oder BAföG Digital

    Für die Antragstellung gibt es zwei Wege: die klassischen Formblätter beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder der digitale Antragsassistent BAföG Digital, der Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben führt und seit Einbindung der BundID auch eine Identifizierung per eID ermöglicht. Der digitale Weg ersetzt keine eigene Prüfung – das Ergebnis hängt vollständig von der Korrektheit der eingegebenen Daten ab, weshalb sich eine Vorab-Schätzung mit einem Rechner wie diesem lohnt, um Erwartungen realistisch einzuordnen, bevor der eigentliche Antrag gestellt wird.

    Warum die Schätzung vom offiziellen Bescheid abweichen kann

    Dieser Rechner bildet die wichtigsten Regeln ab, ersetzt aber keine amtliche Berechnung. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung berücksichtigt zusätzlich Werbungskostenpauschalen, Sozialabgaben, besondere Belastungen sowie Sonderfälle wie elternunabhängiges BAföG, Auslandsförderung oder Vorausleistungen, die ein Online-Rechner nicht vollständig abdecken kann. Bei einem knappen oder unsicheren Ergebnis lohnt sich der Antrag trotzdem: Die Prüfung ist kostenlos, und viele Studierende erhalten am Ende mehr, als eine grobe Schätzung vermuten lässt.

    Häufige Fragen zum BAföG-Rechner

    Ist die Nutzung des Rechners kostenlos? Ja, der Rechner ist komplett kostenlos, ohne Registrierung und ohne versteckte Kosten nutzbar.

    Muss ich BAföG zurückzahlen? Nur die Hälfte des ausgezahlten Betrags ist ein zinsloses Darlehen, das zurückgezahlt werden muss – die andere Hälfte ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Zusätzlich ist die Rückzahlung auf einen Höchstbetrag begrenzt, und bei einmaliger vorzeitiger Rückzahlung gibt es einen Nachlass.

    Was, wenn meine Eltern zu viel verdienen? Auch bei überschrittenem Freibetrag lohnt sich häufig ein Antrag, da nur der übersteigende Teil des Einkommens anteilig angerechnet wird – ein Teilanspruch ist oft möglich, besonders bei mehreren Geschwistern in Ausbildung.

    Zählt mein Vermögen wirklich mit? Ja, aber erst oberhalb von 15.000 € (unter 30 Jahren) bzw. 45.000 € (ab 30 Jahren). Bis zu diesen Grenzen bleiben Ersparnisse, Wertpapiere und ähnliche Vermögenswerte unberücksichtigt.

    Bekomme ich BAföG und Kinderbetreuungszuschlag gleichzeitig? Ja, sofern grundsätzlich ein BAföG-Anspruch besteht, kommt der Kinderbetreuungszuschlag pro Kind unter 14 Jahren automatisch obendrauf und wird nicht zurückgezahlt.

    Wie oft muss ich BAföG neu beantragen? BAföG wird immer nur für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten gewährt. Danach ist ein Folgeantrag nötig, den du am besten rechtzeitig im Kalender einträgst.


    Hinweis: Alle Angaben basieren auf den Bedarfssätzen und Freibeträgen 2026 nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (§§ 11–30 BAföG) und werden regelmäßig aktualisiert. Für eine verbindliche Auskunft wende dich an das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung.