Der Kinderfreibetrag ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Steuerpolitik, der Eltern steuerliche Entlastung bietet. Durch die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags können Eltern ihre Steuerlast erheblich senken. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über den Kinderfreibetrag, seine Berechnung, und wie Sie diesen optimal nutzen können.
Was ist der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag ist ein festgelegter Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird. Er dient dazu, das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu stellen. Im Jahr 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 8.952 Euro pro Kind für zusammen veranlagte Eltern. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum und dem Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung.
Wie wird der Kinderfreibetrag berechnet?
Die Berechnung des Kinderfreibetrags erfolgt automatisch durch das Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung. Es wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern finanziell günstiger ist. Das sogenannte „Günstiger-Prinzip“ wird angewendet, um die für die Eltern vorteilhaftere Option zu ermitteln.
Wer hat Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben alle Eltern, die unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern verheiratet, geschieden oder ledig sind. Auch Adoptiveltern und Pflegeeltern können den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes, kann jedoch unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. während einer Berufsausbildung oder eines Studiums, bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
Kinderfreibetrag und Kindergeld: Was ist besser?
Viele Eltern fragen sich, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld vorteilhafter ist. Das Finanzamt prüft dies automatisch und stellt sicher, dass die Eltern die günstigere Variante erhalten. In der Regel ist für Eltern mit höherem Einkommen der Kinderfreibetrag vorteilhafter, da er zu einer größeren Steuerentlastung führen kann.
Besonderheiten bei getrennt lebenden Eltern
Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderfreibetrag in der Regel hälftig auf beide Elternteile aufgeteilt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein Elternteil den gesamten Freibetrag übertragen bekommt, wenn das Kind überwiegend bei diesem Elternteil lebt und der andere Elternteil der Übertragung zustimmt.
Wie beantragt man den Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag muss nicht gesondert beantragt werden. Er wird im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch berücksichtigt. Eltern müssen lediglich sicherstellen, dass alle relevanten Angaben zu den Kindern in der Steuererklärung korrekt eingetragen sind.
Eltern können entweder vom Kindergeld oder vom Kinderfreibetrag profitieren. Der Kinderfreibetrag liegt für das Jahr 2024 bei 6.384 € pro Kind für zusammenveranlagte Eltern. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungsbedarf von 2.928 €.
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Seit 2024 erhalten Eltern für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 250 €, ab dem vierten Kind ebenfalls 250 €.
Am Ende des Jahres prüft das Finanzamt, ob es für die Eltern günstiger ist, den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zu nutzen. Bei der sogenannten Günstigerprüfung wird das zu versteuernde Einkommen um den Kinderfreibetrag reduziert. Ist die Steuerersparnis höher als das über das Jahr gezahlte Kindergeld, wird der Kinderfreibetrag gewährt. Andernfalls bleibt es bei der Auszahlung des Kindergeldes.
Freibeträge zur Senkung der Steuerlast
Arbeitnehmer können bestimmte Freibeträge eintragen lassen, um ihre monatlichen Steuerabzüge zu reduzieren. Diese Freibeträge können beispielsweise Kosten für die Kinderbetreuung oder Fahrkosten zur Arbeit umfassen. Dadurch erhöht sich der Nettolohn, der monatlich ausgezahlt wird.
Der Antrag für einen Freibetrag kann bis zum 30. November eines Jahres beim Finanzamt gestellt werden. Wer keinen Antrag stellt, kann sich die Ausgaben nachträglich bei der Steuererklärung erstatten lassen.
Steuervergünstigung / Grundfreibetrag
Die Erhöhung des Grundfreibetrags für 2023 auf 10.908 Euro und 21.816 Euro für verheiratete Paare. Das Steuerentlastungsgesetz 2023 soll steuerliche Entlastungen schaffen, um den Anstieg der Energiepreise abzufedern. Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der Grundfreibetrag wird automatisch in unserem Rechner berücksichtigt.
Weitere Steuervergünstigungen
Sie können zusätzliche Freibeträge wie Fahrtkosten zur Arbeit jährlich beim Finanzamt in den ELStAM erfassen lassen. Ihr Arbeitgeber kann über Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer auf diese Daten zugreifen und sie in Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigen.
Effektiv-Tarif-Lohnsteuertabelle 2024 für Arbeitnehmer
Monatslohn 1) | Grenzsteuersatz 2) | allg. Abzug 3) |
von 0,00 € bis 985,42 € | 0 % | 0,00 € |
von 985,43 € bis 1.605,50 € | 20 % | 232,16 € |
von 1.605,51 € bis 2.683,92 € | 30 % | 392,71 € |
von 2.683,93 € bis 5.184,33 € | 41 % | 687,94 € |
von 5.184,34 € bis 7.771,00 € | 48 % | 1.050,85 € |
von 7.771,01 € bis 83.344,33 € | 50 % | 1.206,27 € |
darüber | 55 % | 5.373,48 € |
Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern jeweils zur Hälfte zu. Es besteht die Möglichkeit, Kinderfreibeträge auf einen Elternteil zu übertragen. Abhängig vom Einkommen kann dies das zu versteuernde Einkommen senken. Wenn das Kindergeld höher ist als der steuerliche Vorteil aus dem Kinderfreibetrag, wird der Kinderfreibetrag nicht berücksichtigt. Bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags wird der Kinderfreibetrag jedoch immer angerechnet.
Der Kinderfreibetrag entspricht dem Existenzminimum des Kindes.