GKV-Beiträge 2026: Beitragssätze, Zusatzbeitrag und Beitragsbemessungsgrenze im Überblick

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird 2026 für fast alle Versicherten teurer. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat), und der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2,9 Prozent, nach 2,5 Prozent im Vorjahr. Dieser Artikel zeigt, was das konkret für Ihr Netto bedeutet: Beitragssätze, Grenzwerte, Rechenbeispiele für Arbeitnehmer, Rentner und freiwillig Versicherte sowie ein Ausblick auf 2027. versicherungenmitkopf

Das Wichtigste in Kürze

  • Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 %, der ermäßigte bei 14,0 %.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 %. Ihre Kasse kann davon abweichen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze (Kranken- und Pflegeversicherung) liegt bei 5.812,50 € monatlich.
  • Der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung beträgt rund 1.017 € im Monat, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
  • Bei einer Beitragserhöhung Ihrer Kasse haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Die Rechengrößen 2026 im Überblick

RechengrößeMonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung5.812,50 €69.750 €
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung8.450 €101.400 €
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)6.450 €77.400 €
Bezugsgröße3.955 €47.460 €

Die Grenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt seit 2026 bundeseinheitlich bei 8.450 Euro monatlich, die Versicherungspflichtgrenze bei 6.450 Euro monatlich. Das Jahr 2024 war das letzte mit unterschiedlichen Grenzen für Ost und West. Die frühere Unterscheidung spielt für Ihre Berechnung also keine Rolle mehr. berlinlohn-info

Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei. Wer 7.000 Euro brutto verdient, zahlt seine GKV-Beiträge also nur auf 5.812,50 Euro.

Beitragssätze 2026

VersichertengruppeBeitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz (Krankengeld ab dem 43. Tag)14,6 %
Ermäßigter Beitragssatz (kein Krankengeldanspruch)14,0 %
Beitragssatz auf Rentenbezüge14,6 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag2,9 %

Dazu kommen die Beiträge zur Pflegeversicherung. Der Gesamtsatz liegt bei 3,6 %, für Kinderlose über 23 Jahren bei 4,2 %. Bei Arbeitnehmern teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag, wobei Kinderlose den Zuschlag von 0,6 Punkten allein tragen. In Sachsen gilt wegen des Feiertagsausgleichs eine andere Aufteilung.

Wer zahlt welchen Anteil?

Arbeitnehmer: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes (7,3 %) und des Zusatzbeitrags. Beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag sind das für Sie 8,75 % Ihres Bruttos, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Rentner: Die Rentenversicherung übernimmt die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge, einschließlich der Hälfte des Zusatzbeitrags. Den vollen Pflegeversicherungsbeitrag zahlen Rentner dagegen allein.

Betriebsrenten: Hier zahlen Pflichtversicherte den vollen Krankenversicherungsbeitrag selbst, ohne Arbeitgeberanteil. Es gilt ein monatlicher Freibetrag von einem Zwanzigstel der Bezugsgröße, 2026 also 197,75 Euro. Er gilt nur für die Krankenversicherung, nicht für die Pflege.

Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe: Sie zahlen keine eigenen Beiträge, die zuständigen Stellen übernehmen sie.

Rechenbeispiele: Was zahlen Sie als Arbeitnehmer?

Die Beispiele gehen vom durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % aus. Gezeigt wird jeweils Ihr Arbeitnehmeranteil pro Monat.

BruttogehaltKrankenversicherung (8,75 %)Pflege mit Kind (1,8 %)Pflege kinderlos (2,4 %)
2.500 €218,75 €45,00 €60,00 €
3.000 €262,50 €54,00 €72,00 €
4.000 €350,00 €72,00 €96,00 €
5.000 €437,50 €90,00 €120,00 €
6.500 € (gedeckelt bei 5.812,50 €)508,59 €104,63 €139,50 €

Bei Eltern mit mehreren Kindern sinkt der Pflegeversicherungsbeitrag ab dem zweiten Kind, jeweils um 0,25 Punkte pro Kind bis zum fünften.

Der Höchstbeitrag 2026

Bei 14,6 % plus 2,9 % Zusatzbeitrag liegt der Höchstbeitrag zur Krankenversicherung bei 1.017,19 Euro monatlich. Davon trägt der Arbeitgeber 508,59 Euro. Zur Einordnung: 2025 lag der Höchstbeitrag bei rund 943 Euro, die Gesamtbelastung stieg 2026 für Gutverdiener also um etwa 75 Euro im Monat. versicherungenmitkopf

Der Zusatzbeitrag: Warum Ihre Kasse mehr oder weniger verlangt

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Der durchschnittliche Satz ist nur eine Orientierung. Er gilt direkt für bestimmte Gruppen, etwa Geringverdiener, Auszubildende mit einer Vergütung bis 325 Euro und Bürgergeld-Empfänger. Festgelegt wird er auf Basis der Prognose des Schätzerkreises, dem Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes angehören. bundesgesundheitsministerium

So hat sich der Durchschnittssatz entwickelt:

JahrDurchschnittlicher Zusatzbeitrag
20241,7 %
20252,5 %
20262,9 %

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie viel der Kassenwahl ausmacht. Bei 4.000 Euro brutto sparen Sie mit einer Kasse, die 2,5 statt 3,5 % verlangt, im Monat 20 Euro, also 240 Euro im Jahr. An der Beitragsbemessungsgrenze sind es rund 29 Euro im Monat, etwa 349 Euro im Jahr.

Kassenwechsel und Sonderkündigungsrecht

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie außerplanmäßig kündigen. Die Kasse muss Sie rechtzeitig vorher informieren und auf das Kündigungsrecht hinweisen. Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, ab dem der höhere Satz gilt. Ohne Sonderkündigungsrecht gilt eine Bindungsfrist von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Beim Wechsel müssen Sie sich um nichts kümmern, die neue Kasse übernimmt die Abwicklung. Die Leistungen sind größtenteils gesetzlich einheitlich, Unterschiede gibt es vor allem bei Satzungsleistungen wie Zusatzangeboten bei Vorsorge oder Naturheilverfahren.

Beiträge für freiwillig Versicherte und Selbstständige 2026

Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einkünfte, auch auf Kapitalerträge sowie Vermietung und Verpachtung, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Hauptberuflich Selbstständige zahlen mindestens auf die Mindestbemessungsgrundlage. Sie beträgt 2026 monatlich 1.318,33 Euro. bundesgesundheitsministerium

PersonenkreisKrankengeldMonatsbeitrag
Arbeitnehmer über der VersicherungspflichtgrenzeJa1.017,19 € (davon Arbeitgeberzuschuss 508,59 €)
Selbstständige / sonstige freiwillig Versicherte, HöchstbeitragNein982,31 €
Selbstständige / freiwillig Versicherte, HöchstbeitragJa1.017,19 €
Mindestbeitrag (Basis 1.318,33 €)Nein222,80 €
Mindestbeitrag (Basis 1.318,33 €)Ja230,71 €

Alle Beträge enthalten den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % und sind ohne Pflegeversicherung gerechnet. Der Pflegebeitrag kommt obendrauf. Selbstständige zahlen ihn in voller Höhe selbst. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen lohnt sich die Mindestbemessung besonders im Blick zu behalten, denn bei geringen Gewinnen bleibt der Beitrag trotzdem auf dem Mindestniveau.

Ausblick 2027

Der amtliche Durchschnittswert für 2027 steht noch nicht fest. Der Schätzerkreis muss seine Prognose bis zum 15. Oktober vorlegen, die Bekanntgabe im Bundesanzeiger folgt spätestens zum 1. November. Fachprognosen von IGES, PKV-Verband und Bundesgesundheitsministerium liegen bei 3,1 bis 3,7 %. Auch die Grenzwerte steigen voraussichtlich weiter: Laut Referentenentwurf des Arbeitsministeriums soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 76.500 Euro im Jahr steigen. Diese Werte sind noch nicht verbindlich. Wir aktualisieren den Artikel, sobald sie offiziell feststehen. Beitragsbemessungsgrenze: Deutschland 300 Euro mehr +2

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2026 insgesamt?
Der allgemeine Satz von 14,6 % plus der individuelle Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Beim Durchschnitt von 2,9 % sind das 17,5 %, die Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber teilen.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Das ist die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge anfallen. 2026 liegt sie in der Krankenversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat. Was darüber verdient wird, bleibt beitragsfrei.

Wer zahlt den Zusatzbeitrag?
Bei Arbeitnehmern und Rentnern je zur Hälfte der Versicherte und der Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung.

Kann ich die Kasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag steigt?
Ja, über das Sonderkündigungsrecht, das Sie bis zum Ende des Monats ausüben können, ab dem der höhere Satz gilt.

Was zahle ich mindestens als Selbstständiger?
2026 mindestens 222,80 Euro (ohne Krankengeld) bzw. 230,71 Euro (mit Krankengeld) zuzüglich Pflegeversicherung.

Wo finde ich den Zusatzbeitrag meiner Kasse?
In der aktuellen Beitragsübersicht des GKV-Spitzenverbandes oder direkt auf der Webseite Ihrer Kasse.


Zur Qualitätssicherung noch drei Hinweise:

Der Schätzerkreis tagt bis Mitte Oktober, danach sollten Sie den Ausblick-Abschnitt aktualisieren.

Die Rechenbeispiele und den Wert von 982,31 € habe ich selbst aus den offiziellen Sätzen berechnet. Die Mindestbeiträge (222,80 € und 230,71 €) stammen vom Bundesgesundheitsministerium.

Den Freibetrag auf Betriebsrenten (197,75 €) habe ich aus der Bezugsgröße abgeleitet, den Wert sollten Sie vor der Veröffentlichung kurz gegenprüfen. Das Gleiche gilt für die 325-€-Grenze bei Auszubildenden.