„60 Prozent vom letzten Netto“ – diese Faustregel zum Arbeitslosengeld hört man ständig, und sie führt fast immer in die Irre. Die Agentur für Arbeit rechnet nämlich gar nicht mit deinem tatsächlichen Netto vom letzten Gehaltszettel, sondern mit einem eigens dafür konstruierten, pauschalierten Wert – dem Leistungsentgelt. Individuelle Freibeträge, dein echter Krankenversicherungsbeitrag oder eine Steuererklärung mit Werbungskosten spielen dabei keine Rolle. Wer verstehen will, wie viel Arbeitslosengeld 2026 tatsächlich ausgezahlt wird, muss den offiziellen Rechenweg der Agentur nachvollziehen – genau das leistet dieser Artikel.
Arbeitslosengeld-Rechner (ALG 1) 2026
Höhe und Anspruchsdauer nach §§ 147–154 SGB III
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung auf Basis der 2026 geltenden Beitragsbemessungsgrenze und der pauschalierten Berechnung nach §§ 149–154 SGB III. Die Lohnsteuer wird vereinfacht nach Steuerklasse angenähert (inkl. Arbeitnehmer-Pauschbetrag und einer pauschalen Vorsorgepauschale) und kann von den amtlichen Werten der Bundesagentur für Arbeit abweichen – insbesondere für Steuerklasse V und VI ist die Näherung gröber. Sperrzeiten, Abfindungen, Nebeneinkommen und individuelle Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Verbindlich ist ausschließlich der Bescheid der Agentur für Arbeit.
Die Grundformel: vom Bruttogehalt zum Arbeitslosengeld
Die Berechnung nach §§ 149 bis 153 SGB III läuft in drei Schritten ab:
- Bemessungsentgelt ermitteln: der durchschnittliche beitragspflichtige Bruttolohn der letzten zwölf abgerechneten Monate vor Entstehung des Anspruchs, gedeckelt an der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung (2026: 8.450 € monatlich beziehungsweise 101.400 € jährlich).
- Leistungsentgelt ableiten: Vom Bemessungsentgelt zieht die Agentur pauschal drei Posten ab – eine Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent (§ 153 Abs. 1 SGB III), die Lohnsteuer nach der am 1. Januar des Anspruchsjahres eingetragenen Steuerklasse und gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag.
- Leistungssatz anwenden: Vom Leistungsentgelt werden 60 Prozent als Arbeitslosengeld ausgezahlt – 67 Prozent, wenn du oder dein Partner mindestens ein Kind im Sinne des § 149 SGB III haben (Kindergeldanspruch oder Kinderfreibetrag).
Wichtig: Der Tagessatz wird immer mit 30 Tagen auf den Monat umgerechnet – unabhängig davon, ob der Kalendermonat 28, 30 oder 31 Tage hat (§ 154 SGB III).
Warum die 20-Prozent-Pauschale und nicht deine echten Beiträge?
Der Gesetzgeber hat sich bewusst für eine feste Pauschale statt individueller Beitragssätze entschieden, um die Berechnung für Millionen von Fällen praktikabel zu halten. Das kann in beide Richtungen wirken: Wer freiwillig privat krankenversichert war und tatsächlich mehr als 20 Prozent an Abgaben hatte, steht bei der Pauschale besser da als bei einer Berechnung mit dem echten Betrag. Wer wenig Abgaben hatte, verliert dadurch etwas.
Lohnsteuer nach Steuerklasse: der Hauptunterschied zwischen den Fällen
Die Lohnsteuer wird für das Leistungsentgelt nach denselben Grundsätzen berechnet wie bei einem laufenden Gehalt – inklusive Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der sogenannten Vorsorgepauschale, die fiktive Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt. Die Steuerklasse zum 1. Januar des Jahres, in dem der ALG-Anspruch entsteht, ist dabei entscheidend:
- Steuerklasse I und IV: Standardfall für Ledige beziehungsweise gleich verdienende Ehepaare – volle Grundtabelle.
- Steuerklasse II: wie Klasse I, zusätzlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (2026: 4.260 € jährlich für das erste Kind).
- Steuerklasse III: Splittingtarif – wirkt wie ein doppelter Grundfreibetrag und führt zur niedrigsten Lohnsteuer, entsprechend zum höchsten Leistungsentgelt und ALG-Betrag.
- Steuerklasse V: das Gegenstück zu III – nahezu keine steuerliche Entlastung, deutlich höhere Lohnsteuer und damit niedrigeres ALG.
- Steuerklasse VI: für ein zweites Beschäftigungsverhältnis vorgesehen, mit der höchsten Steuerlast überhaupt.
Wer als Ehepaar plant, arbeitslos zu werden, kann die Steuerklasse rechtzeitig vor dem 1. Januar des betreffenden Jahres wechseln – ein Wechsel von V auf IV oder III kann das spätere Arbeitslosengeld spürbar erhöhen, weil für die Berechnung die am Jahresanfang gültige Steuerklasse zählt, nicht die zum Zeitpunkt der Kündigung.
Der Leistungssatz: 60 oder 67 Prozent?
Für den erhöhten Satz von 67 Prozent zählt jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht oder zumindest bestanden hat – das schließt volljährige Kinder in Ausbildung ausdrücklich mit ein. Stiefkinder werden berücksichtigt, wenn sie im Haushalt des Arbeitslosen leben. Reicht ein einziges anspruchsberechtigtes Kind, um dauerhaft in den erhöhten Satz zu kommen, auch wenn es zwischenzeitlich nicht mehr im selben Haushalt lebt? Grundsätzlich schon – entscheidend ist die Eintragung im Lohnsteuerabzugsmerkmal beziehungsweise der Nachweis gegenüber der Agentur.
Beitragsbemessungsgrenze und Höchstbetrag 2026
Da das Bemessungsentgelt an der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung gekappt wird (2026: 8.450 € monatlich), gibt es automatisch einen Höchstbetrag für das Arbeitslosengeld – wer mehr verdient hat, bekommt dadurch nicht automatisch mehr ALG. Je nach Steuerklasse und Kind liegt der Höchstbetrag 2026 bei grob 2.900 bis 2.950 € monatlich.
Anspruchsdauer: wie lange wird gezahlt?
Die Bezugsdauer richtet sich nach § 147 SGB III nach zwei Faktoren: der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten 30 Monaten (der sogenannten Rahmenfrist) und dem Lebensalter bei Entstehung des Anspruchs. Als Faustregel gilt: die halbe Beitragszeit wird als Anspruchsdauer gewährt, gedeckelt nach Alter.
| Versicherungspflichtzeit | Anspruchsdauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | ohne Altersgrenze |
| 16 Monate | 8 Monate | ohne Altersgrenze |
| 20 Monate | 10 Monate | ohne Altersgrenze |
| 24 Monate | 12 Monate | ohne Altersgrenze (Höchstwert bis 49 Jahre) |
| 30 Monate | 15 Monate | ab 50 Jahren |
| 36 Monate | 18 Monate | ab 55 Jahren |
| 48 Monate | 24 Monate | ab 58 Jahren |
Ohne mindestens zwölf Monate Versicherungspflichtzeit innerhalb der erweiterten Rahmenfrist entsteht kein Anspruch (Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III nicht erfüllt). Ein nicht verbrauchter Restanspruch bleibt nach § 147 Abs. 4 SGB III vier Jahre lang erhalten und kann bei erneuter Arbeitslosigkeit weiter genutzt werden, sofern in der Zwischenzeit keine neue volle Anwartschaftszeit erfüllt wurde.
Was das Arbeitslosengeld mindert oder ruhen lässt
- Sperrzeit: Wer die Arbeitsstelle selbst kündigt oder durch eigenes Verschulden verliert, muss in der Regel mit einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen rechnen, in der kein ALG gezahlt wird – die Anspruchsdauer verkürzt sich dadurch zusätzlich.
- Abfindung: Eine Abfindung selbst zählt nicht zum Bemessungsentgelt, kann aber den Anspruch zeitweise ruhen lassen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (§ 158 SGB III).
- Nebenverdienst: Ein Nebenjob während des ALG-Bezugs bleibt bis zu 165 € im Monat anrechnungsfrei; alles darüber wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
Beispielrechnung 2026: 3.000 € Brutto, Steuerklasse I
| Bemessungsentgelt (monatlich) | 3.000,00 € |
| Sozialversicherungspauschale (20 %) | – 600,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I, inkl. Vorsorgepauschale) | – 295,58 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Leistungsentgelt | 2.104,42 € |
| Arbeitslosengeld ohne Kind (60 %) | 1.262,65 € |
| Arbeitslosengeld mit Kind (67 %) | 1.409,96 € |
Bei gleichem Bruttogehalt, aber Steuerklasse III statt I, fällt die Lohnsteuer deutlich niedriger aus – das Leistungsentgelt und damit auch das ALG steigen entsprechend. Bei Steuerklasse V dreht sich der Effekt um: deutlich höhere Lohnsteuer, spürbar weniger Arbeitslosengeld bei identischem Bruttogehalt.
Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld
Zählt die Steuerklasse zum Kündigungszeitpunkt oder zum Jahresanfang?
Maßgeblich ist die Steuerklasse, die am 1. Januar des Jahres in den ELStAM-Daten eingetragen war, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht – nicht die Steuerklasse zum Zeitpunkt der Kündigung oder Arbeitslosmeldung.
Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Die Abfindung selbst fließt nicht in die Bemessung ein. Sie kann aber dazu führen, dass der Anspruch für einen bestimmten Zeitraum ruht, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde.
Was passiert, wenn ich weniger als zwölf Monate versichert war?
Dann ist die Anwartschaftszeit nach § 142 SGB III nicht erfüllt, und es entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Arbeitslosengeld – unabhängig von der Höhe des vorherigen Gehalts.
Wie wirkt sich ein Kind auf die Höhe aus?
Mit mindestens einem anspruchsberechtigten Kind erhältst du 67 statt 60 Prozent des Leistungsentgelts – bei gleichem Bruttogehalt und gleicher Steuerklasse ein Unterschied von mehreren Hundert Euro im Monat.
Arbeitslosengeld-Rechner 2026
Der folgende Rechner bildet die Berechnung der Agentur für Arbeit nach – mit Bemessungsentgelt, Steuerklasse, Leistungssatz und Anspruchsdauer auf Basis der 2026 geltenden Werte.

