Witwenrente berechnen 2026 – Rechner, Höhe & Freibetrag

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Wenn der Ehepartner oder die Ehepartnerin stirbt, geht es nicht nur um Trauer, sondern schnell auch um Geld: Wie viel Rente bleibt monatlich? Die Witwenrente (bei Männern Witwerrente) beträgt in der Regel 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, als kleine Witwenrente nur 25 Prozent. Eigenes Einkommen kann sie allerdings mindern. Mit dem Rechner weiter unten siehst du in wenigen Sekunden, was nach der Einkommensanrechnung für 2026 tatsächlich übrig bleibt.

Witwenrente-Rechner 2026/27

Gilt für die Zeit vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 (aktueller Rentenwert 42,52 €). Alle Einkünfte als Bruttobeträge pro Monat eintragen.

1. Rente des Verstorbenen
Rente, die er oder sie zuletzt bezog – oder laut Rentenauskunft erhalten hätte.
Nur ändern, wenn der Verstorbene jünger als 65 war und noch keine Rente bezog (Abschlag 0,3 % je fehlendem Monat, höchstens 10,8 %). Sonst bei 65 Jahren lassen.
2. Dein eigenes Einkommen (brutto / Monat)
3. Optional: Auszahlung nach Krankenversicherung
Näherung mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,9 %. Dein Beitrag hängt von deiner Krankenkasse ab.

Orientierungswerte nach § 97 SGB VI. Der Rechner ersetzt keinen Rentenbescheid und keine Beratung der Deutschen Rentenversicherung. Betriebsrenten sind vereinfacht mit 14 % Pauschalabzug angesetzt.

Das Wichtigste in Kürze (Stand Oktober 2026)

  • Große Witwenrente: 55 % der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 %
  • Kleine Witwenrente: 25 %, nach neuem Recht höchstens 24 Monate
  • Freibetrag seit 1. Juli 2026: 1.122,53 € (plus 238,11 € je Kind mit Waisenrentenanspruch)
  • Einkommen über dem Freibetrag wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet
  • Die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente des Verstorbenen

Witwenrente berechnen: Rechner 2026/27

Trage die Rente des Verstorbenen und dein eigenes Einkommen ein. Der Rechner berücksichtigt Rentenartfaktor, Abschlag, Freibetrag, Kinder und die pauschalen Abzüge der Rentenversicherung.

Wer hat Anspruch auf Witwenrente?

Die Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung gibt es nur, wenn mehrere Bedingungen zusammenkommen:

  • Du warst bis zum Tod mit dem Verstorbenen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Die Ehe bestand mindestens ein Jahr. Bei einem Unfalltod oder Arbeitsunfall greift diese Hürde nicht, sonst gilt der Verdacht einer reinen Versorgungsehe.
  • Der Verstorbene hatte die Wartezeit von fünf Versicherungsjahren erfüllt oder bezog bereits Rente.
  • Du hast nach dem Todesfall nicht wieder geheiratet.

Große oder kleine Witwenrente?

Welche Variante dir zusteht, hängt von deinem Alter und deiner Lebenssituation ab. Die große Witwenrente bekommst du, wenn mindestens eine dieser Bedingungen zutrifft: Du hast die Altersgrenze erreicht, du bist erwerbsgemindert oder du erziehst ein Kind unter 18 Jahren (bei behinderten Kindern unabhängig vom Alter). Trifft nichts davon zu, bleibt die kleine Witwenrente.

Große WitwenrenteKleine Witwenrente
Höhe (Rentenartfaktor)55 % (altes Recht: 60 %)25 %
Dauergrundsätzlich lebenslangnach neuem Recht 24 Monate, nach altem Recht unbefristet
VoraussetzungAltersgrenze, Erwerbsminderung oder Kindererziehungkeine der drei Bedingungen erfüllt

Altersgrenze für die große Witwenrente

Die Grenze steigt seit 2012 schrittweise von 45 auf 47 Jahre. Maßgeblich ist das Jahr, in dem der Ehepartner gestorben ist:

Todesjahr202620272028ab 2029
Mindestalter46 Jahre 6 Monate46 Jahre 8 Monate46 Jahre 10 Monate47 Jahre

So wird die Witwenrente berechnet

Die Rentenversicherung rechnet in vier Schritten:

  1. Rente des Verstorbenen: Grundlage ist die Rente, die er oder sie zuletzt bezog. Wer noch nicht in Rente war, dessen Rentenanspruch wird fiktiv ermittelt, zum Beispiel wie bei voller Erwerbsminderung.
  2. Rentenartfaktor: Davon gibt es 55 % (große), 60 % (große nach altem Recht) oder 25 % (kleine Witwenrente).
  3. Abschlag: Starb der Partner vor dem 65. Geburtstag und bezog noch keine Rente, wird die Hinterbliebenenrente gekürzt.
  4. Einkommensanrechnung: Eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags mindert die Rente um 40 % des übersteigenden Betrags.

Abschlag bei frühem Tod

Für jeden Monat, der bis zum 65. Geburtstag des Verstorbenen fehlt, werden 0,3 Prozent abgezogen, höchstens aber 10,8 Prozent. Der volle Abschlag trifft also alle, die vor ihrem 62. Geburtstag gestorben sind. Bezog der Verstorbene schon eine Altersrente, steckt ein möglicher Abschlag bereits im Rentenbetrag und wird nicht doppelt abgezogen.

Einkommensanrechnung: Freibetrag und Pauschalabzüge

Dein eigenes Einkommen wird nicht eins zu eins angerechnet. Zuerst rechnet die Rentenversicherung dein Bruttoeinkommen pauschal in ein fiktives Nettoeinkommen um. Davon zieht sie den Freibetrag ab, und nur von dem Rest werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt (§ 97 SGB VI). Seit der Rentenerhöhung von 4,24 Prozent zum 1. Juli 2026 liegt der Rentenwert bei 42,52 Euro:

WertBerechnungBetrag
Grundfreibetrag26,4 × 42,52 €1.122,53 €
Zuschlag je Waisenrenten-Kind5,6 × 42,52 €238,11 €

Mit Kindern sieht der Freibetrag so aus: ein Kind 1.360,64 €, zwei Kinder 1.598,75 €, drei Kinder 1.836,86 €, vier Kinder 2.074,97 €.

Pauschalabzüge nach Einkommensart

EinkommensartPauschalabzugAnrechnungsfrei bis brutto (ohne Kind)mit 1 Kind
Arbeitsentgelt (auch versicherungspflichtiger Minijob)40 %1.870,88 €2.267,73 €
Eigene gesetzliche Rente, Beginn ab 201114 %1.305,27 €1.582,14 €
Eigene gesetzliche Rente, Beginn vor 201113 %1.290,26 €1.563,95 €
Mieten und Kapitalerträge25 %1.496,71 €1.814,19 €

Die Werte gelten, wenn das jeweilige Einkommen deine einzige Einkunftsart ist. Kommen mehrere zusammen, werden die bereinigten Beträge addiert. Betriebsrenten und Zusatzversorgungen wie die VBL zählen nach neuem Recht ebenfalls mit; der Rechner setzt dafür vereinfacht 14 % an. Welcher Satz im Einzelfall gilt, steht in deinem Rentenbescheid.

Rechenbeispiele

Beispiel 1 – Arbeitsentgelt: Der Verstorbene bekam 1.800 € Rente. Die große Witwenrente beträgt 55 %, also 990,00 €. Du verdienst 2.000 € brutto, davon bleiben pauschal 60 %, also 1.200,00 €. Das sind 77,47 € über dem Freibetrag, 40 % davon (30,99 €) werden angerechnet. Du erhältst 959,01 €.

Beispiel 2 – eigene Rente: Der Verstorbene bekam 2.000 €, die große Witwenrente liegt bei 1.100,00 €. Deine eigene Altersrente beträgt 1.500 € (Beginn nach 2010). Nach 14 % Abzug bleiben 1.290,00 €, davon 167,47 € über dem Freibetrag. Angerechnet werden 66,99 €, du erhältst 1.033,01 €.

Beispiel 3 – mit Kind: Rente des Verstorbenen 1.500 €, große Witwenrente 825,00 €. Du verdienst 2.500 € brutto (1.500,00 € nach Pauschalabzug) und hast ein Kind mit Waisenrentenanspruch. Der Freibetrag steigt auf 1.360,64 €, übrig bleiben 139,36 €, davon 40 % = 55,74 €. Du erhältst 769,26 €.

Beispiel 4 – Abschlag: Der Partner starb mit 62 Jahren und 6 Monaten, noch ohne Rentenbezug, fiktive Rente 2.000 €. Bis zum 65. Geburtstag fehlen 30 Monate, das sind 9 % Abschlag. Die große Witwenrente beträgt 2.000 € × 55 % × 91 % = 1.001,00 €.

Sterbevierteljahr: die ersten drei Monate

Nach dem Sterbemonat erhältst du drei Monate lang die volle Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen wird in dieser Zeit nicht angerechnet. Stirbt dein Partner am 15. Mai, zählt Mai nicht mit; das Sterbevierteljahr umfasst Juni, Juli und August. Danach beginnt die eigentliche große oder kleine Witwenrente. Bei einer Rente von 1.800 € sind das drei Mal 1.800 €, also 5.400 € in dieser Zeit.

Altes Recht oder neues Recht?

Altes Recht gilt, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, oder wenn der Ehepartner schon vor 2002 gestorben ist. Die Unterschiede sind spürbar: Die große Witwenrente beträgt 60 statt 55 Prozent, die kleine Witwenrente läuft unbefristet, und Betriebsrenten sowie Kapitaleinkünfte werden nicht auf die Witwenrente angerechnet. Im Rechner aktivierst du das mit dem Kästchen „altes Recht“.

Witwenrente netto: Krankenversicherung und Steuer

Alle Beträge oben sind Bruttowerte. Als Rentnerin oder Rentner zahlst du aus der Witwenrente Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, grob gerechnet gut zehn Prozent. Der genaue Satz hängt vom Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse ab, und Kinderlose zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag. Außerdem ist die Witwenrente grundsätzlich steuerpflichtig. Ob tatsächlich Einkommensteuer anfällt, hängt davon ab, wie sich dein Gesamteinkommen zum Grundfreibetrag verhält. Wer nur die Witwenrente bezieht, bleibt häufig steuerfrei.

Wiederheirat: Rentenabfindung statt Witwenrente

Mit einer neuen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft endet der Anspruch. Bei der ersten Wiederheirat bekommst du aber eine Rentenabfindung, das 24-Fache der durchschnittlichen Monatsrente der letzten zwölf Monate. Wer nur die kleine Witwenrente bezieht, erhält lediglich die noch ausstehenden Monatsraten.

Witwenrente beantragen

Den Antrag stellst du bei der Deutschen Rentenversicherung, online oder in einer Beratungsstelle. Du brauchst Sterbeurkunde, Heiratsurkunde und Rentenunterlagen. Auf Wunsch gibt es einen Vorschuss, der den regulären Antrag aber nicht ersetzt. Wichtig ist die Frist: Rückwirkend ab dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung in der Regel nur, wenn der Antrag innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Sterbemonat eingeht.

Witwengeld für Beamte

Beamtenwitwen bekommen keine Witwenrente, sondern Witwengeld nach dem Beamtenversorgungsgesetz. Es beträgt grundsätzlich 55 Prozent des Ruhegehalts des Verstorbenen. Mehr zur Höhe der Bezüge findest du in unserem Pensionsrechner für Beamte.

Häufige Fragen zur Witwenrente

Wie hoch ist die Witwenrente 2026?

Die große Witwenrente liegt bei 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht bei 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent.

Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?

Seit 1. Juli 2026 bleiben 1.122,53 € pauschalierten Nettoeinkommens anrechnungsfrei. Beim Arbeitsentgelt entspricht das etwa 1.870 € brutto im Monat. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 € Freibetrag hinzu.

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, aber erst oberhalb des Freibetrags. Bei Rentenbeginn ab 2011 gelten 14 % Pauschalabzug, danach werden 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet. Eine eigene Rente bis etwa 1.305 € brutto bleibt komplett unberührt.

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

Nach neuem Recht höchstens 24 Monate nach dem Sterbemonat. Gilt altes Recht, wird sie unbefristet gezahlt.

Was ist das Sterbevierteljahr?

Es sind die ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. In dieser Zeit erhältst du die volle Rente des Verstorbenen, ohne dass dein eigenes Einkommen angerechnet wird.

Was passiert mit der Witwenrente bei einer neuen Ehe?

Der Anspruch endet. Bei der ersten Wiederheirat kannst du eine Rentenabfindung in Höhe von 24 Monatsrenten beantragen.

Fazit

Ob sich die Witwenrente kürzt, entscheidet vor allem dein eigenes Einkommen im Verhältnis zum Freibetrag von 1.122,53 €. Wer als Arbeitnehmerin unter etwa 1.870 € brutto bleibt oder eine kleine eigene Rente bezieht, behält die Hinterbliebenenrente in voller Höhe. Prüfe zusätzlich, ob für dich altes Recht gilt und ob ein Abschlag anfällt. Verbindlich ist am Ende immer der Rentenbescheid.

Hinweis: Alle Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung. Stand: Oktober 2026, Werte gültig vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.