Auch im Ruhestand bleiben die Renteneinkünfte nicht steuer- und abgabenfrei. Rentner müssen Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern zahlen. Ein Überblick über die wichtigsten Abgaben und Steuern auf die gesetzliche Rente, Riester- oder Betriebsrenten im Jahr 2024.
Gesetzliche Rente: Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Rund 11 % der Bruttorente werden für Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Rentner zahlen dabei, ähnlich wie Arbeitnehmer, die Hälfte des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags (7,3 %) sowie die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse, der 2023 im Schnitt 1,6 % beträgt. Das bedeutet, dass im Schnitt 0,8 % für den Zusatzbeitrag anfallen.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 %, bei Kinderlosen erhöht sich dieser um 0,35 % auf 3,4 %. Unterm Strich zahlen Rentner mit Kind etwa 11,15 % ihrer Bruttorente an Sozialversicherungen, Kinderlose zahlen etwa 11,5 %.
Beispiel: Abzug für Kranken- und Pflegeversicherung
Nehmen wir eine Bruttorente von 1.500 Euro an. Ein Rentner mit Kind muss dafür durchschnittlich 167,25 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen. Damit bleiben 1.332,75 Euro netto nach den Abzügen.
Freiwillige Versicherung
Wer freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, zahlt den gesamten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst. Die Rentenversicherung überweist in diesem Fall jedoch den Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung, der etwa die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags abdeckt. Bei einem Zusatzbeitrag von 2 % würde dies bedeuten, dass die Rentenversicherung zusätzlich zur Bruttorente 124,50 Euro überweist.
Steuern auf die gesetzliche Rente
Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr. Für Neurentner 2023 beträgt der steuerpflichtige Teil 83 % der Bruttorente, nur 17 % bleiben steuerfrei. Dies gilt für die erste volle Jahresrente und bleibt als fester Freibetrag für die kommenden Jahre bestehen.
Beispiel: Steuerpflichtiger Anteil
Eine Bruttorente von 18.000 Euro im Jahr 2023 bedeutet, dass 3.060 Euro steuerfrei sind. Die restlichen 14.940 Euro sind steuerpflichtig. In den folgenden Jahren sind Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig.
Abhängig von weiteren steuerpflichtigen Einkünften und Freibeträgen, wie dem Grundfreibetrag (10.908 Euro im Jahr 2023), wird die Steuerlast berechnet. Der Grundfreibetrag steigt 2024 auf 11.604 Euro.
Betriebsrente: Abgaben für Kranken- und Pflegeversicherung
Auf Betriebsrenten entfallen ebenfalls Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2020 gibt es jedoch einen Freibetrag für pflichtversicherte Rentner, der 2023 bei 169,50 Euro liegt. Dieser Freibetrag wird jährlich angepasst. Nur der Betrag oberhalb dieses Freibetrags ist beitragspflichtig.
Beispiel: Abzüge bei Betriebsrenten
Bei einer Betriebsrente von 300 Euro werden nur 130,50 Euro für die Krankenversicherung herangezogen, wovon etwa 16,2 % (im Schnitt) abgezogen werden, also 21,14 Euro. Bei der Pflegeversicherung gelten ähnliche Regelungen; hier sind Betriebsrenten bis 169,50 Euro beitragsfrei. Übersteigt die Betriebsrente diesen Betrag, wird der gesamte Betrag beitragspflichtig.
Steuern auf Betriebsrenten
Die steuerliche Behandlung der Betriebsrente hängt davon ab, wie die Beiträge während der Ansparphase behandelt wurden. Wurden die Beiträge steuerfrei eingezahlt, ist die Rente im Alter voll zu versteuern. Wurden die Beiträge hingegen aus versteuertem Einkommen geleistet, wird nur der Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach einer festgelegten Tabelle im Einkommensteuergesetz.
Beispiel: Besteuerung von Betriebsrenten
Bezieht ein Rentner ab 65 Jahren eine Betriebsrente von 200 Euro monatlich, muss nur der Ertragsanteil versteuert werden. Für 65-Jährige beträgt dieser 18 %, das wären 36 Euro. Bei einem Steuersatz von 25 % müssten also monatlich etwa 9 Euro an Steuern gezahlt werden.
Direktversicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden, sind in der Ansparphase steuerlich begünstigt, weshalb die Rentenleistungen später voll versteuert werden müssen. Als Ausgleich gibt es jedoch den Altersentlastungsbetrag. Für 2023 beträgt dieser 13,6 % der Alterseinkünfte, maximal 646 Euro.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt eine wichtige Säule der Alterssicherung in Deutschland dar. Besonders relevant ist dabei die Betriebsrente, die Arbeitnehmern als Ergänzung zur gesetzlichen Rente dient.
1. Pensionskassen und Betriebsrente
Pensionskassen sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die eine garantierte Rente im Ruhestand bieten. Sie verwalten Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, investieren diese und zahlen im Rentenalter eine monatliche Rente aus. In den letzten Jahren standen Pensionskassen jedoch unter Druck, da Niedrigzinsen die Erträge aus ihren Anlagen geschmälert haben. Einige Pensionskassen mussten die Garantien reduzieren oder sogar schließen. Trotzdem bleibt die betriebliche Altersversorgung für viele Arbeitnehmer attraktiv.
2. Pfändungsschutz bei Hartz IV
Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel vor Pfändungen geschützt, selbst wenn der Arbeitnehmer arbeitslos wird und Hartz IV bezieht. Dies liegt daran, dass die Beiträge zur bAV zweckgebunden sind und erst im Rentenalter zur Verfügung stehen. Dennoch kann es in Ausnahmefällen zur Verwertung der Altersvorsorge kommen, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden.
3. Arbeitslosigkeit und bAV
Wenn ein Arbeitnehmer arbeitslos wird, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die betriebliche Altersvorsorge weiterzuführen. Eine Option besteht darin, die Beiträge privat weiterzuzahlen. Alternativ kann der Vertrag ruhen, bis der Arbeitnehmer wieder eine Beschäftigung aufnimmt. Dies hängt jedoch von der Art des bAV-Vertrages und den individuellen Regelungen ab.
4. Steuerliche Behandlung der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die im Ruhestand voll versteuert werden muss. Allerdings fallen bei der Auszahlung in der Regel keine Sozialversicherungsbeiträge an, da die Beiträge bereits aus dem versteuerten Einkommen gezahlt wurden. Eine Ausnahme gilt jedoch für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte, die auch im Ruhestand Beiträge auf die Riester-Rente zahlen müssen.
5. Betriebliches Riestern
Im betrieblichen Kontext kann die Riester-Rente über ein betriebliches Versorgungswerk abgeschlossen werden. Früher mussten Rentner auf diese Form der Riester-Rente Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Seit 2018 sind betriebliche und private Riester-Renten jedoch gleichgestellt, sodass auch betriebliche Riester-Renten sozialversicherungsfrei sind.
6. Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist vor allem für Selbstständige gedacht. Sie bietet steuerliche Vorteile, da die Beiträge von der Steuer absetzbar sind. Im Ruhestand werden die Auszahlungen versteuert, ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente. Sozialversicherungsbeiträge fallen auch hier in der Regel nicht an, es sei denn, man ist freiwillig gesetzlich krankenversichert.
7. Privatrenten
Bei privaten Rentenverträgen werden lediglich die Erträge, also der Zinsanteil, besteuert. Der zu versteuernde Anteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Sozialversicherungsbeiträge fallen ebenfalls nur für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte an.
8. Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die KVdR bietet Rentnern günstigere Versicherungsbedingungen als eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Ein Rentner muss 90 % seiner zweiten Berufshälfte gesetzlich versichert gewesen sein, um in die KVdR zu kommen. Freiwillig Versicherte müssen hingegen auf alle Einkünfte, einschließlich Mieten und privater Renten, Krankenversicherungsbeiträge zahlen.
Zusammenfassend bleibt die betriebliche Altersvorsorge trotz der Herausforderungen eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente, auch wenn steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte je nach Versicherungsstatus im Alter variieren.
Fazit
Rentenbezüge unterliegen sowohl Sozialabgaben als auch Steuern .Wie viel netto letztlich von der Bruttorente übrig bleibt, hängt von der individuellen Situation ab: Höhe der Rente, Krankenversicherungsstatus, Freibeträge und weitere Einkünfte spielen eine Rolle. Rentner können durch die richtige Planung und Steuerfreibeträge ihre Steuerlast minimieren.